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Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung

Verfasst: 24.08.2015, 14:49
von Schmauser
Wir werden eine Klage einreichen wegen Schadenersatz.
Mit der Klageeinreichung muss auch ein Verrechnungsscheck mit 3,0 Gerichtskosten aus dem Streitwert mit eingereicht werden, oder?

Re: Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung

Verfasst: 24.08.2015, 14:52
von elise98de
Wie sage ich immer so schön: "Müssen muss man gar nichts". ;)

Ihr könnt auch abwarten, bis ihr die GK-Rechnung bekommt und dann die GK einzahlen. So machen wir es immer.

Re: Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung

Verfasst: 24.08.2015, 14:53
von sunny84
Muss nicht. Ihr könnt die Gerichtskosten auch vor Ort bei der Gerichtszahlstelle einzahlen oder die Klage einfach so einreichen und warten, bis eine Gerichtskostenrechnung kommt und dann überweisen. Fakt ist aber, dass vor Zahlung der Gerichtskosten die Klage nicht zugestellt wird.

Re: Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung

Verfasst: 24.08.2015, 14:56
von Sputnik85
Wie die beiden vor mir. Das wird in jeder Kanzlei anders gehandhabt.

Re: Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung

Verfasst: 24.08.2015, 14:59
von Pitt
Es kann sogar passieren, dass der Scheck retour kommt. Das Gericht an unserem Kanzleisitz will z. B. keine Schecks bekommen, weil der Arbeitsaufwand zu groß ist. Die nehmen nur Gerichtskostenstempler und Überweisung an.

Re: Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung

Verfasst: 24.08.2015, 15:34
von Rehlein87
Wir warten auch immer ab, bis wir die Kostenrechnung bekommen. Schecks nehmen wir eigentlich nur, wenn wir einen PfüB beantragen.

Re: Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung

Verfasst: 24.08.2015, 15:37
von Sputnik85
Du solltest bei solchen Sachen ggfls./am Besten intern in deinem Büro nachfragen, wie es gewünscht ist bzw. wie es bei euch gehändelt wird. :)

Re: Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung

Verfasst: 24.08.2015, 15:46
von Schmauser
Danke für die Antworten, war sehr hilfreich! :)

Re: Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung

Verfasst: 24.08.2015, 15:46
von sunny84
Sputnik :zustimm
Und bei eiligen Sachen, wo also so schnell wie möglich zugestellt werden soll, am besten immer mit Klageeinreichung die GK in bar bei der Gerichtszahlstelle einzahlen (natürlich nach Absprache mit Cheffe). Dann geht es am schnellsten.