Rücknahme der Klage vor Zustellung - Kostenantrag?
Verfasst: 12.06.2015, 09:09
Ich hatte einen Antrag auf Zahlung von Ehegattenunterhalt bei Gericht eingereicht. Als die Gerichtskostenrechnung kam, wollte die Antragstellerin ihren Antrag nicht mehr weiter verfolgen. Zugestellt worden ist der Antrag noch nicht.
Liege ich richtig, dass eine Kostenentscheidung nicht veranlasst ist, wenn ich den Antrag jetzt zurücknehme? Die Mandantin muss 1 Gerichtsgebühr und die RA-Gebühren bezahlen? Die Gegenseite war außergerichtlich nicht anwaltlich vertreten.
Liege ich richtig, dass eine Kostenentscheidung nicht veranlasst ist, wenn ich den Antrag jetzt zurücknehme? Die Mandantin muss 1 Gerichtsgebühr und die RA-Gebühren bezahlen? Die Gegenseite war außergerichtlich nicht anwaltlich vertreten.