Rücknahme der Klage vor Zustellung - Kostenantrag?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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likema31
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#1

12.06.2015, 09:09

Ich hatte einen Antrag auf Zahlung von Ehegattenunterhalt bei Gericht eingereicht. Als die Gerichtskostenrechnung kam, wollte die Antragstellerin ihren Antrag nicht mehr weiter verfolgen. Zugestellt worden ist der Antrag noch nicht.

Liege ich richtig, dass eine Kostenentscheidung nicht veranlasst ist, wenn ich den Antrag jetzt zurücknehme? Die Mandantin muss 1 Gerichtsgebühr und die RA-Gebühren bezahlen? Die Gegenseite war außergerichtlich nicht anwaltlich vertreten.
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Anahid
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#2

12.06.2015, 10:08

Wenn der Antrag nicht zugestellt ist, dann können weitere Kosten, als die von Dir genannten, nicht entstehen, richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
likema31
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#3

12.06.2015, 10:46

Danke. :thx
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#4

12.06.2015, 12:24

Wow, ein seltener Fall, in welchem die Thematik der Anhängigkeit und der Rechtshängigkeit eine Rolle spielt. Das habe ich so in der Praxis selten erlebt.
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