Gerichtskostenausgleich

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Annelise
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#1

22.04.2015, 17:12

Hallo,
in erster Instanz ist ein Urteil ergangen mit einer Kostenquotelung. Die Gegenseite hat sodann Berufung eingelegt. Im Termin haben sich die Parteien dann verglichen. Jeder trägt seine Kosten des Verfahrens und die GK werden geteilt. Wir haben bei Klageinreichung drei Gebühren eingezahlt. Meine Frage ist jetzt, bekommen wir jetzt ganz normal eine zurück erstattet und die zwei übrig gebliebenen werden geteilt? Unser Mandant wollte gern wissen, wie viel dabei rum kommt. Auch wurden die Gerichtskosten bei Klageinreichung nach einem höheren Wert berechnet.

Vielen Dank.
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NORTHERN DINO
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#2

22.04.2015, 17:32

Da würde ich aus nachfolgendem Grund mal direkt beim Kostenbeamten des Gerichts nachhaken, ob er das auch (schon) so sieht wie das OLG Hamm:
Eine böse Überraschung kann eine Partei erleben, die, nachdem sie durch eine gerichtliche Entscheidung Entscheidungsschuldner geworden ist, im Nachhinein einen Vergleich mit einer anderen Kostenquotelung abschließt. Das OLG Hamm hat im Beschluss vom 11.04.2014 – 6 WF 366/13 - daran festgehalten, dass die Kostenhaftung eines Verfahrensbeteiligten als Entscheidungsschuldner gem. § 24 Nr. 1 FamGKG nicht dadurch beseitigt wird, dass die Kosten nachfolgend in einem Vergleich von einem anderen übernommen werden. § 25 FamGKG verlange für das Erlöschen der durch die gerichtliche Entscheidung begründeten Verpflichtung zur Zahlung von Kosten ausdrücklich eine andere gerichtliche (Kostengrund)Entscheidung.

~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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