GK nach Rechteverzicht aus der einstweiligen Verfügung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
koffeinkonsumentin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 79
Registriert: 27.07.2006, 23:50
Beruf: Refa
Wohnort: Norden

#1

04.12.2014, 11:22

Hello zusammen,

ich habe folgenden Fall:

Die Antragstellerin hat gegen unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung erwirkt. Es wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, nach dem die Antragstellerin auf die Rechte aus der EV verzichtet, unsere Mandantin keinen Widerspruch einlegt und jeder seine Kosten selbst trägt.

Unser Mandant hatte die Gerichtskostenrechnung schon bezahlt. Mein Chef will jetzt alle Gerichtskosten zurück, weil die Ast auf ihre Rechte verzichtet hat. Ich sehe es so, dass ein Vergleich geschlossen wurde und die GK geteilt werden müssten. Aber wie soll ich die nun geltend machen? Außergerichtliche Zahlung wurde schon verweigert. Gerichtlich festsetzen lassen kann ich sie nicht, weil es nur die Kostengrundentscheidung in der EV gibt (Antragsgegnerin hat Kosten zu tragen).

Ich bin auf § 927 ZPO gestoßen, der einem trotz Verzichtserklärung der Antragstellerin einen Aufhebungsantrag erlauben soll, wenn die Gegenseite die Zahlung der außergerichtlichen Kosten verweigert. Aber da steht eben nur außergerichtliche Kosten...

Jemand eine Idee?

Danke und LG
Steffi
Antworten