Anrechnung der Geschäftsgebühr

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Gast

#1

04.04.2006, 13:51

Hallo zusammen.

Ich bräuchte mal Hilfe zur Anrechnung der Geschäftsgebühr.

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

Erst waren wir außergerichtlich tätig, dann haben wir Klageauftrag bekommen. Es wurde geklagt und das Verfahren durch Vergleichsabschluss mit Mehrwert beendet.

Ich soll jetzt die Sache abrechnen. Das die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird ist mir klar, aber wird sie auch auf die Differenzverfahrensgebühr angerechnet?

Kann mir jemand helfen??

Liebe Grüße
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Mia
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#2

04.04.2006, 14:09

So richtig verstehe ich das jetzt nicht. :?: Der Streitwert im außergerichtlichen und gerichtlichen (Klageerhebung) Verfahren war unterschiedlich oder gleich?
Gast

#3

04.04.2006, 14:15

Sorry mein Fehler.

ich habe einen Streitwert für das Verfahren in Höhe von € 22.378,34 und für den Vergleich in Höhe von € 54.125,34 (Mehrwert: € 31.737,00).

Es wurden nicht rechtshängige Ansprüche mit abgeschlossen.

Lieben Gruß
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happykitcat
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#4

04.04.2006, 14:28

Hi,

die Geschäftsgebühr kannst du nur in der Höhe nach dem Streitwert anrechnen, der zum damaligen Zeitpunkt bestand.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Gast

#5

04.04.2006, 14:32

Ja ok. :)

Aber rechne ich den auch auf die Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG an oder nur auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. :?:

Das mit der Anrechnung kann ich irgendwie nicht so gut.

Liebe Grüße
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happykitcat
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#6

04.04.2006, 14:34

Hi,

die rechnest du nur auf die normale Verfahrensgebühr an, nicht auf die Differenzverfahrensgebühr.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Gast

#7

04.04.2006, 14:37

Vielen vielen Dank für die Hilfe. :katze4

Liebe Grüße zurück
Freshlisa
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#8

11.08.2011, 12:27

hab ich es richtig in erinnerung,dass wenn die geschäftsgebühr eine 1,3 is,dass man dann die 0,65 von der verfahrensgebühr anrechnet?und wenn man zb eine erhöhte geschäftsgebühr,zb von 1,8 hat,dass man dann nur 0,75 max. anrechnen darf`?
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Adora Belle
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#9

11.08.2011, 12:28

Ja, ist richtig. Das muß man übrigens alles nicht unbedingt auswendig wissen - es läßt sich ganz bequem immer mal wieder im Gesetz nachlesen. :wink:
Freshlisa
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#10

11.08.2011, 12:59

okay,danke :)
ja,gesetze sind da sehr hilfreich und wenn ich mir nich sicher bin,schau ich da auch nach,aber für die prüfung sollte man doch ein bisschen was ausm kopf wissen,dann verbringt man nich die ganze zeit damit,im gesetz iwas nachzuschlagen
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