Verwaltungsverfahren - wie rechne ich ab?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
doxy123
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 15.06.2007, 16:11
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: zwischen Heidelberg und Heilbronn
Kontaktdaten:

#1

05.07.2007, 15:00

Ich hab eine Frage zum abrechnen eines Verwaltungsverfahrens:

Es wurde von uns Widerspruch erhoben, über den bis jetzt noch nicht entschieden ist. Widerspruch wurde aber vor drei Monaten eingelegt, deshalb erheben wir jetzt Untätigkeitsklage, da die Behörde dem Widerspruch nicht abgeholfen hat.

Vorher hatten wir noch um Akteneinsicht gebeten, der nur nach mehrmaligen Anrufen nachgekommen wurde. Das Beste ist aber, dass wir nicht die Original-Akte übersandt bekommen haben, sondern nur einen Teil, der schon für uns kopiert war. Der Grund: Es wären interne Vermerke in der Akte, die uns nichts angehen. Eine Gebühr oder Auslagen mussten wir aber nicht bezahlen.

Meine Frage nun: Wie sieht die bisherige Abrechnung aus? 1,3 GG gem. Nr. 2300 VV + Auslagen und USt? Kann man die Kopien der Akte berechnen, obwohl wir nichts dafür bezahlt haben? Haben Akte an Mandant weitergeleitet. Welcher Streitwert? Oder wird nach Rahmengebühren abgerechnet? Bitte um Hilfe!!!

Danke
Zuletzt geändert von doxy123 am 05.07.2007, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
leni
Forenfachkraft
Beiträge: 233
Registriert: 31.01.2007, 14:43
Wohnort: Rostock

#2

05.07.2007, 15:07

also was die kopien betrifft: solltet ihr die akte die ihr zugeschickt bekommen habt nochmals für mandanten kopiert haben, könnt ihr die kopien abrechnen. andernfalls nicht.

wenn es eine sozialrechtliche angelegenheit ist, dann kannst du gebühren fürs widerspruchsverfahren abrechnen nach nr. 2300. solltet ihr vorher schon tätig gewesen sein, fällt zusätzlich die gebühr nr. 2301 an.
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
Benutzeravatar
doxy123
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 15.06.2007, 16:11
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: zwischen Heidelberg und Heilbronn
Kontaktdaten:

#3

05.07.2007, 15:12

danke für die schnelle Antwort, aber aus was für einem Streitwert nehme ich die Gebühren?
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
Benutzeravatar
doxy123
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 15.06.2007, 16:11
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: zwischen Heidelberg und Heilbronn
Kontaktdaten:

#4

05.07.2007, 17:33

Oh, ich habe gerade gemerkt, dass ich mein Thema in ein falsches Forum gestellt habe. Das tut mir leid, wie kann ich das ändern?
Benutzeravatar
idefix
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 21.06.2006, 21:38
Wohnort: Schleswig-Holstein

#5

05.07.2007, 21:09

Bei Verwaltungssachen ist, wenn nichts anderes angegeben vom Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,00 € auszugehen.

Was ist es denn für eine Sache?

Viele Ministerien, Finanzbehörden bei Klagen vor dem Finanzgericht sind dazu übergegangen, dass man dem Anwalt anbietet, dass er die Akte vor Ort einsehen kann und man dann nach erfolgter Einsicht ihm die von ihm angegebenen Blätter kopiert und dann mit der Kostenrechnung übersendet. D. h. der Anwalt hat die Möglichkeit vor Ort die Akte zu sichten, die Seiten die er braucht zu markieren, diese werden dann dort kopiert und dann uns zugeschickt. Dauer: etwa eine Woche


Aber wie Du das geschildert hast, habe ich es noch nicht erlebt, dass Seiten einfach mit dem Bemerk enthält interne vermerke zurückgehalten werden.
Sonst sag mal, worum es sich da dreht, dann kann man wegen des Streitwerts genauer schauen oder gib bei Google Streitwertkatalog ein, da sind dann vom Bundesverwaltungsgericht alle Streitwerte gelistet, die anfallen können.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
Antworten