Streitwertbeschwerde in Strafsache
Verfasst: 11.09.2014, 11:31
Hey ihr Lieben,
ich habe ein Problem. Stehe entweder auf dem Schlauch oder all das ist einfach sinnlos.
Mein Chef hat einen Mandanten vertreten. Urteil gefallen. Erledigt. Mandant in Haft.
Nun Verfahren gegen JVA wegen Ausgängen.
Beschluss des OLG ergangen, Streitwert auf 300 EUR festgesetzt.
Chef legt hiergegen Beschwerde ein. OLG wünscht nun:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in pp. wird zur Prüfung, ob der Beschwerdewert gem. § 68 Abs. 1 S.1 GKG erreicht wird, um Mitteilung gebeten, welche Gebühren nach den festgesetzten Streitwerten einerseits (jeweils 30,00 EUR) und nach dem erstrebten Streitwerten (jeweils 3.000,00 EUR) andererseits abgerechnet würden, und zwar getrennt für das Ausgangsverfahren vor der Strafvollstreckungskammer des LG Bonn und das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem OLG Hamm. Einer Äußerung wird bis zum 24.09.2014 entgegengesehen."
Mein Chef diktiert hierzu, dass ich das beantworten soll und fügt hinzu "1,3 Gebühr, Auslagenpauschale, Kopiekosten, Fahrtkosten etc."
Ich verstehs nicht. Strafsache ist doch Betragsrahmengebühr, was sucht da ein Streitwert? Der ist doch nur für das Gericht relevant oder sehe ich das falsch? Um ne Gebühr wie z.B. in der Nebenklage über vermögensrechtliche Sachen geht's ja hier nicht, wo nach Gegenstandswert abgerechnet werden könnte.
Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee
ich habe ein Problem. Stehe entweder auf dem Schlauch oder all das ist einfach sinnlos.
Mein Chef hat einen Mandanten vertreten. Urteil gefallen. Erledigt. Mandant in Haft.
Nun Verfahren gegen JVA wegen Ausgängen.
Beschluss des OLG ergangen, Streitwert auf 300 EUR festgesetzt.
Chef legt hiergegen Beschwerde ein. OLG wünscht nun:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in pp. wird zur Prüfung, ob der Beschwerdewert gem. § 68 Abs. 1 S.1 GKG erreicht wird, um Mitteilung gebeten, welche Gebühren nach den festgesetzten Streitwerten einerseits (jeweils 30,00 EUR) und nach dem erstrebten Streitwerten (jeweils 3.000,00 EUR) andererseits abgerechnet würden, und zwar getrennt für das Ausgangsverfahren vor der Strafvollstreckungskammer des LG Bonn und das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem OLG Hamm. Einer Äußerung wird bis zum 24.09.2014 entgegengesehen."
Mein Chef diktiert hierzu, dass ich das beantworten soll und fügt hinzu "1,3 Gebühr, Auslagenpauschale, Kopiekosten, Fahrtkosten etc."
Ich verstehs nicht. Strafsache ist doch Betragsrahmengebühr, was sucht da ein Streitwert? Der ist doch nur für das Gericht relevant oder sehe ich das falsch? Um ne Gebühr wie z.B. in der Nebenklage über vermögensrechtliche Sachen geht's ja hier nicht, wo nach Gegenstandswert abgerechnet werden könnte.
Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee