Hallo Ihr Lieben
ich habe mir bisher eure Beiträge immer nur als "Gast" angeschaut.. und ich fand eure Antworten immer sehr hilfreich!
Kann mir vielleicht jemand erklären, warum und bei was wieviele Gerichtskosten anfallen? Normalerweise fallen ja 3 an.. aber manchmal auch 1 oder 2 .. ?! Verstehe das nicht so ganz und habe nichts diesbezügliches hier gefunden :s
Vielen Dank schonmal.
Liebe Grüße
Wieviele Gerichtsgebühren fallen an?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Wann wie viele Gerichtskosten anfallen regelt das GKG und das FamGKG, einfach mal reinschauen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1490
- Registriert: 16.03.2007, 08:24
- Beruf: Bezirksrevisor
- Wohnort: NRW
Hat dir die Antwort weitergeholfen?
Vielleicht noch zum Einstieg beispielhaft der Hinweis auf Gebühren für ein Zivilverfahren 1. Instanz:
Es wird immer als Vorschuss eine 3,0 Gebühr erhoben, Kostenverzeichnis Nr. 1210 GKG.
Die Gebühr kann sich dann - abhängig vom Ausgang des Verfahrens - auf 1,0 ermäßigen. Die Voraussetzungen stehen in Nr. 1211.
Entsprechend ist das für die weiteren Instanzen geregelt (z.B. Nr. 1212 OLG 4,0, Nr. 1213 Ermäßigung auf 2,0), und auch im FamGKG.
Vielleicht noch zum Einstieg beispielhaft der Hinweis auf Gebühren für ein Zivilverfahren 1. Instanz:
Es wird immer als Vorschuss eine 3,0 Gebühr erhoben, Kostenverzeichnis Nr. 1210 GKG.
Die Gebühr kann sich dann - abhängig vom Ausgang des Verfahrens - auf 1,0 ermäßigen. Die Voraussetzungen stehen in Nr. 1211.
Entsprechend ist das für die weiteren Instanzen geregelt (z.B. Nr. 1212 OLG 4,0, Nr. 1213 Ermäßigung auf 2,0), und auch im FamGKG.