Wieviele Gerichtsgebühren fallen an?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Nadine20
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#1

17.08.2014, 19:04

Hallo Ihr Lieben :)

ich habe mir bisher eure Beiträge immer nur als "Gast" angeschaut.. und ich fand eure Antworten immer sehr hilfreich!

Kann mir vielleicht jemand erklären, warum und bei was wieviele Gerichtskosten anfallen? Normalerweise fallen ja 3 an.. aber manchmal auch 1 oder 2 .. ?! Verstehe das nicht so ganz und habe nichts diesbezügliches hier gefunden :s

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße :) :thx
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#2

17.08.2014, 19:18

Wann wie viele Gerichtskosten anfallen regelt das GKG und das FamGKG, einfach mal reinschauen. :wink:
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Nadine20
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#3

17.08.2014, 19:44

Dankeschön :) :wink2
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#4

18.08.2014, 07:30

Hat dir die Antwort weitergeholfen?
Vielleicht noch zum Einstieg beispielhaft der Hinweis auf Gebühren für ein Zivilverfahren 1. Instanz:
Es wird immer als Vorschuss eine 3,0 Gebühr erhoben, Kostenverzeichnis Nr. 1210 GKG.
Die Gebühr kann sich dann - abhängig vom Ausgang des Verfahrens - auf 1,0 ermäßigen. Die Voraussetzungen stehen in Nr. 1211.
Entsprechend ist das für die weiteren Instanzen geregelt (z.B. Nr. 1212 OLG 4,0, Nr. 1213 Ermäßigung auf 2,0), und auch im FamGKG.
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