Trotz Einspruchrücknahme Gerichtskosten?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Muschel
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#1

15.08.2014, 08:38

Hallo,
in einem Bußgeldverfahren haben wir den eingelegten Einspruch für unsere Mandantin zurückgenommen. Es war auch noch kein Gerichtstermin anberaumt worden.

Jetzt schickt uns unsere Mandantin eine Gerichtskostenrechnung (die sie bekommen hat) mit der Bitte um Zahlung von Gerichtskosten. :shock: Wenn man den Einspruch zurücknimmt zahlt man doch lediglich die Verfahrenskosten laut Bußgeldbescheid und GK fallen nicht an oder lieg ich hier falsch?

Ist auch das erste Mal, das wir eine GK-Rechnung nach Einspruchrücknahme bekommen!
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#2

15.08.2014, 08:59

Kurze Zwischeninfo:

Die Gebühren haben sich laut Aussage des Gerichts am 01.05. oder 01.06.2014 geändert und bei Einspruchsrücknahme fallen immer 15,00 € GK an.

Gut zu wissen! :-o :wink2
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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