§ 30 GKG neue Entscheidung notwendig?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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MammaMia
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#1

08.05.2014, 12:27

Hallo an alle!

Ich hoffe mir kann jemand helfen :oops:

Gegen uns wurde die ZV aus dem VU per Beschluss einstweilen eingestellt. Ich lese im Kommentar zu § 30 GKG, dass unsere Kostenpflicht über die bereits eingezahlten Gerichtskosten nur erlischt, wenn eine neue gerichtliche Entscheidung ergeht...quasi erst dann, wenn ein anderer (Kostenschuldner) zur Kostentragung verurteilt wurde?! :roll: Diese neue Entscheidung fehlt aber in meinem Fall noch, oder? Also kann ich derzeit keinen Antrag auf Rückerstattung stellen? omg... hilffe bin total verwirrt...

Ein riesengroßes :thx :thx :thx schon mal!
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Anahid
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#2

08.05.2014, 12:45

Derzeit gibt es keine Erstattung. So wie das aussieht, ist ja Einspruch gegen das VU eingelegt worden. Zunächst muss also über den Einspruch entschieden werden, entweder durch Urteil, Vergleich oder 2. VU.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
MammaMia
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#3

08.05.2014, 14:00

Ja danke, das dachte ich mir auch so.

Sonnige Grüße :wink2
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