Zustellung MB nicht möglich, Kosten auf Klage anrechenbar?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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dundine
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#1

30.03.2006, 08:26

hi und zwar hab ich ein prob
haben eine schuldnerin, die laut ema dort wohnhaft ist, wo gericht versucht hat, mb zuzustellen. konnte aber nie, weil vor ort keiner mit dem namen zu ermitteln war. nun wollen wir klage erheben.

kann ich die 1,0 mb-geb. fürs streitige verfahren anrechen??? weil ist ja nicht die schuld der gläubiger, daß nicht auf "normalen" wege ins streitige verfahren gewechselt werden kann. die gute frau beim gericht wußte auch nicht weiter...

Hatte schon mal jemand von euch so etwas in der art?
Andreas

#2

30.03.2006, 08:32

:moin

Ich frage mich, was die Klageerhebung bringen soll, wenn schon ein MB nicht zugestellt werden kann.

Auch eine Klage muß zugestellt werden.

Welche Ermittlungen habt Ihr sonst noch angestellt, um an die Anschrift zu kommen ?

Außerdem würde ich mal testweise eine OWI-Anzeige zum EMA machen.
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dundine
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#3

30.03.2006, 09:11

wollen die öffentliche zustellung nutzen. haben mehrere ema-anfragen gemacht, alle mit dem ergebnis, schuldnerin ist noch dort gemeldet. postanschriftenprüfung ergab natürlich, daß dort niemand mit dem namen auffindbar ist. und mandantschaft selber hat sich auch umgehört und die leute sagen, die wohnt noch dort...
Gast

#4

30.03.2006, 09:36

Hm, spontan würde ich sagen, dass es nicht geht, weil ja eben auch nicht zugestellt wurde, würde dann doch eher die GG 2400 nehmen... Aber es wird ja wohl ohnehin so entschieden werden, wie ihr es beantragt... Wir haben auch gerade so ein Fall! Die gute Dame wird sich ja wohl nicht gegen die Klage verteidigen, von der sie nix weiß :?
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dundine
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#5

30.03.2006, 09:59

na ich werde einfach mal den antrag bei gericht einreichen und dann schauen, wie dort entschieden wird.
Andreas

#6

30.03.2006, 10:13

Ich habe schon von Leuten gehört, die es wie folgt gemacht haben :

Sie hatten eine positive EMA, aber vor Ort war ein Hochhaus / Mehrparteien-Miethaus, wo teilweise keine Briefkastenschilder dran waren. Die sollen dann doch tatsächlich einen kleinen Zettel, den sie dabeihatten, mit dem Namen des Schuldners beschriftet und diesen mit Tesafilm auf einen freien Briefkasten geklebt haben.

Dann sollen sie die Zustellung nochmals beantragt haben, und das ging sogar !

Unglaublich, nicht wahr ? Und ein VB kann ja im Gegensatz zu einem MB öffentlich zugestellt werden.

:wink:
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dundine
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#7

30.03.2006, 10:18

grins also das ist natürlich auch eine idee... aber in meinem fall handelt es sich wohl leider um häuser auf dem land, irgendwelche höfe. aber man könnte natürlich auch schnell die nacht vorher einen briefkasten mit dem namen vorm grundstück aufstellen, gar keine dumme idee :-)

kann ein vb wirklich öffentlich zugestellt werden??? habe nämlich auch einige fälle, wo mb zugestellt werden konnte, aber bevor der vb dann kam, sind schuldner gleich mal unbekannt verzogen. und auch sonst nicht per ema auffindbar.

und in einem fall war eine schuldnerin jahrelang nicht auffindbar, hat jetzt sogar 2 neue meldeadressen, jeweils als hauptwohnsitz. unter einer der beiden anschriften wohnt eine schuldnerin, die es laut ema gar nicht gibt. vermutlich gleich mal unter neuem namen auf- und wieder abgetaucht. aber da bin ich grad dran, was rauszubekommen.
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