Erstattung Gerichtskosten??

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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neravana
Forenfachkraft
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#1

31.03.2014, 14:40

Hallo Ihr Lieben, Ihr habt mir schon so oft geholfen und nun stehe ich vor einem neuen Problem:

Wir haben vom Gericht eine Gerichtskostenabrechnung bekommen. Die Angelegenheit war abgeschlossen. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass die Abschlussrechnung immer an den Mdt. direkt geht und habe somit, als ich die Abschlussrechnung bekommen habe, diese mit der Bitte um Ausgleich an die RS der Mandantin übersendet. Jetzt schreibt uns das Gericht an und teilt mit, dass die GK einmal seitens der RS und einmal seitens der Mdt. gezahlt wurden und fragt, an wen dieser Betrag jetzt erstattet werden soll...

... diese Frage möchte ich gerne weitergeben. Bekommt die RS die GK zurück? Oder die Mandantin? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. :/ Grundlegend hätte ich ja vermutet, dass die Mandantin die Kosten erstattet erhält, weil sie rechtsschutzversichert ist und somit - bis auf die SB udn Fahrtkosten - von sämtlichen Kosten freigestellt wird. Bekommt sie jetzt die Kosten erstattet? Oder doch die RS?

Danke für Eure Hilfe!

LG, Julia
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