![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Ich stehe gerade richtig dolle aufm Schlauch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ich habe hier einen Fall, in dem die Parteien einen Vergleich geschlossen haben. Ein Punkt des Vergleiches war, dass das Gericht eine Kostenentscheidung treffen sollte. Das Gericht hat den Streitwert mit Beschluss auf 60.000,00 € festgesetzt und in einem weiteren Beschluss beschlossen, dass die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleiches gegeneinander aufgehoben werden.
Nun geht es uns um darum, dass die Beklagtenseite die anteiligen Gerichtskosten an unseren Mandanten erstatten soll. Ich hatte die Rückzahlung der nicht verbrauchten Gerichtskosten beantragt. das Antwortschreiben des Landgerichtes lautet wie folgt: "Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom ... wird Ihnen mitgeteilt, dass eine Rückzahlung der nicht verbrauchten Gerichtskosten nicht erfolgt, da das Verfahren durch einen Beschluss gemäß § 91a ZPO beendet wurde."
Wie komme ich nun an die anteiligen Gerichtskosten?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)