Auslagen bei Erinnerung/Beschwerde § 66 GKG

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Dukatesse
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#1

10.03.2014, 11:10

Hallo zusammen,

wir haben gerade eine Erinnerung gegen den Kostenansatz gem. § 66 GKG laufen. Ncoh ist darüber nicht entschieden worden.

Ich habe eine Frage zu den Kosten: Gem. § 66 Abs. 8 sind ja "die Verfahren" gebührenfrei.

Dazu zwei Fragen:

1. Ist mit "die Verfahren" sowohl das Erinnerungsverfahren als auch das sich evtl. anschließende Beschwerdeverfahren gemeint? Oder verstehe ich das falsch?

2. Laut Kommentar werden aber dem Unterliegenden Auslagen in Rechnung gestellt. Was für Auslagen sollen das sein und wie hoch sind hier die Kosten?
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