Es wurde eine Klage erhoben, die wird unter dem AZ.... geführt. Es kommt eine Kostenrechnung über 400 Euro. Kläger erhebt zu selben Sache 2-te Klage. Es kommt 2-te Kostenrechnung. Gleicher Höhe.
Das VG fordert den Kläger auf die 2 Klage zurückzuziehen. Dies erfolgt.
Nun wird ein Beschlossen:
Einstellung des Verfahrens.
Kläger trägt Kosten.
Streitwert Festlegung.
Der Streitwert ist bereits im 1 Verfahren festgelegt worden.
Rechtsbelehrung: Kostenrechnung unanfechtbar.
Die Kostenrechnung ergibt sich aus dem Streitwert.
Im Kostenfestsetzungverfahren wird der Streitwert ermittelt.
Hiernach dürfen für die Selbe Sache nur einmal Kosten erhoben werden.
Habe ich irgend einem Denkfehler?
VG erläßt für die selbe Sache 2-mal den selben Kostenbeschei
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja. Wenn doppelt Klage eingereicht wird, werden auch doppelt Kosten erhoben. Der Fehler liegt nicht beim Gericht. Wäre ich auf der Gegenseite dürfte ich, wenn ich eine Beauftragung durch meinen Mandanten nachweise, sogar Kostenfestsetzung beantragen für die zurückzuziehende Klage.
In "derselben Sache" heißt in Verfahren 1. Verfahren 2 betrifft denselben "Gegenstand", ist aber nicht dieselbe "Sache".
In "derselben Sache" heißt in Verfahren 1. Verfahren 2 betrifft denselben "Gegenstand", ist aber nicht dieselbe "Sache".
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.