Das VG fordert den Kläger auf die 2 Klage zurückzuziehen. Dies erfolgt.
Nun wird ein Beschlossen:
Einstellung des Verfahrens.
Kläger trägt Kosten.
Streitwert Festlegung.
Der Streitwert ist bereits im 1 Verfahren festgelegt worden.
Rechtsbelehrung: Kostenrechnung unanfechtbar.
Die Kostenrechnung ergibt sich aus dem Streitwert.
Im Kostenfestsetzungverfahren wird der Streitwert ermittelt.
Hiernach dürfen für die Selbe Sache nur einmal Kosten erhoben werden.
Habe ich irgend einem Denkfehler?
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)