Habe ich gerade auf einer anderen Plattform gelesen, dort gab es noch keine Antwort, aber mich interessiert das jetzt doch auch:
Folgendes:
RA wurde im Schwurgerichtsverfahren 3 Werktage vor Verhandlungsbeginn beigeordnet. Akteneinsicht wurde - trotz Antrag die Akten für 12 Stunden zu bekommen - wegen der Kürze der Zeit -verweigert. RA hat dann die Akten im Gericht kopiert. Nun ist der Bezirksrevisor der Meinung dass der RA ist in Höhe der Pauschale nach Nr. 9000 GKG bereichert und verlangt Ersatz.
Kann das Gericht dies tatsächlich Ersatz der Pauschale nach Nr. 9000 GKG verlangen?
Anwalt fertigt selbst Kopien bei Gericht Bereicherung GKG?
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Der RA wurde beigeordnet; als Pflichtverteidiger? Dann würden die Kosten doch eh von der Staatskasse übernommen. Da verstehe ich nicht, weshalb hier Ersatz verlangt wird. Im übrigen hatten wir vor Weihnachten das gleiche Spiel. Wir haben bislang noch keine Rechnung erhalten.
Liebe Grüße Sonnenkind
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- jojo
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Naja, also wenn ein Anwalt bei mir kopieren will, muss er dafür zahlen, keine Frage.
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- Adora Belle
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Heisst das, es wurde kopiert, ohne dass für den RA Kosten angefallen sind? Natürlich schuldet der RA in dem Fall die Kopiekosten nach Ziffer 9000. Allerdings kann er sie mit seiner Pflichtverteidiger-Vergütung wieder geltend machen. Ein Nullsummenspiel für den RA. Die Staatskasse muss halt dann zusätzlich die Umsatzsteuer zahlen, die der RA ans Finanzamt abführt. Man KÖNNTE also von Vornherein davon absehen, dem RA die Kosten in Rechnung zu stellen.Tigerle hat geschrieben:RA hat dann die Akten im Gericht kopiert.
Ich weise manchmal auf diesen Umstand hin, wenn ich beigeordnet bin und trotzdem die Zahlungsaufforderung für die 12,- Übersendungspauschale bekomme. Hatte noch keinen Fall, in dem die Pauschale dennoch gefordert wurde.
Zuletzt geändert von Adora Belle am 11.02.2014, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Jojo: Auch bei Pflichtverteidigung?
tigerle: Bei welchem Forum hast du das gesehen?
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Ähm, so ein Kopierer hat nix mit den Verfahren oder so zu tun. Dat ist eine Sache der Verwaltung. Und als solche ist es mir egal, wer da wat wieoft kopiert: Ich halte die Hand auf, egal wer für was.
Und ob der Anwalt die Kosten dann abrechnen kann, entscheidet der zuständige Kollege, da ja nicht jede Kopie gleichzeitig notwendig ist.
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AB, btw: Es kommt zumindest bei PKH darauf an, ab wann du beigeordnet bist. Forderst du erst die Akte an und stellst dann den Antrag, kassiere ich die 12,00 und eine Erstattung aus der LK ist nicht, da nicht von der PKH umfasst.
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Das kann ich Dir nicht beantworten, mehr steht zum Sachverhalt dort nicht drin. So wie ich es verstanden habe, ist der RA zum Gericht gefahren, weil dieser kurzfristig vor dem Termin keine Akteneinsicht mehr erhalten hat und hat dann eben die für ihn erforderlichen Kopien selbst dort gefertigt.Adora Belle hat geschrieben:Heisst das, es wurde kopiert, ohne dass für den RA Kosten angefallen sind?Tigerle hat geschrieben:RA hat dann die Akten im Gericht kopiert.
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gelöscht, war nur Zitat von #1 keine Ahnung was da passiert ist.
Zuletzt geändert von Tigerle am 11.02.2014, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.