Hallo Ihr Lieben,
ich hab mal wieder eine Frage: Wir haben für unsere Mandantin in einer Scheidungssache (VA-Verfahren) Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt mit gleichzeitiger VKH-Erklärung.
Unsere Mandantin hat eine KR (für die Gerichtskosten) erhalten in Höhe von 377,50 €. Der BGH hat die Verfahrenskostenhilfe versagt, mit der Begründung, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hineichende Aussicht auf Erfolg biete. Wir haben das Rechtsbeschwerdeverfahren nicht weitergeführt.
Meine Chefin meint, dass unsere Mandantin die GK nicht bezahlen muss (wegen PKH oder so). Stimmt das? Ich meine, Sie muss die tragen. Habt ihr eine Idee? Wo steht dieses, damit ich ihr das vorlegen kann??
Vielen Dank im Voraus.
Gruß carrymaus
Gerichtskosten Rechtsbeschwerde
- Liesel
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Wieso sollte sie keine GK zu zahlen haben, wenn die VKH versagt wurde?
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Ihr habt das Rechtsbeschwerdeverfahren zwar nicht weitergeführt, aber ein Teil der GK ist angefallen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Okay und wieviel Gebühren fallen für eine Rechtsbeschwerde an, also ich meine GK? Doch 4,0 oder nicht?
Das Gericht hat uns nämlich nach einem WErt von 6.792,00 € 755,00 Euro in Rechnung gestellt. Ich weiß nicht wie das Gericht darauf kommt.
Wenn ich 4,0 nach dem oben genannten Wert eingebe komme ich auf 736,00 €. Wo liegt der Fehler? Ich finde ihn einfach nicht.
Das Gericht hat uns nämlich nach einem WErt von 6.792,00 € 755,00 Euro in Rechnung gestellt. Ich weiß nicht wie das Gericht darauf kommt.
Wenn ich 4,0 nach dem oben genannten Wert eingebe komme ich auf 736,00 €. Wo liegt der Fehler? Ich finde ihn einfach nicht.