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Klagerücknahme oder Abweisung?

Verfasst: 20.01.2014, 14:20
von brainy
Hallo,

was ist günstiger, wenn man eine Klage wieder zurücknimmt oder die Klageabweisung abwartet?
Gibt es kostenmäßig überhaupt einen Unterschied?

Vielen Dank!

Re: Klagerücknahme oder Abweisung?

Verfasst: 20.01.2014, 14:34
von Anahid
Klagerücknahme = 1 Gerichtsgebühr (Nr. 1211 GKG)
Klageabweisung = 3 Gerichtsgebühren (Nr. 1210 GKG)

Re: Klagerücknahme oder Abweisung?

Verfasst: 20.01.2014, 15:09
von brainy
:thx