Bankverbindung Gericht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
pepe
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#1

07.11.2013, 17:39

Hallo Zusammen,

wir haben hier hin und wieder Gerichte, die in keinem Schreiben eine Bankverbindung erkennen lassen.

In einem Verfahren haben wir z.B. einen Beweisbeschluss erhalten, wonach unser Mandant als Beklagter aufgefordert wird für zu ladende Zeugen einen Vorschuss in Höhe von 300 € zu zahlen.

Nur wohin? Klar, ich kann jetzt bei Gericht anrufen und nachfragen.

Aber in der Sache hat uns das Gericht nunmehr eine Ausschlussfrist gesetzt. Wenn wir nicht zahlen, dann eben keine Zeugen.

Jetzt zum ersten Mal nennt uns das Gericht auch eine Bankverbindung.

Gibt es da ähnliche Erfahrungen mit nicht angegebenen Bankverbindungen seitens des Gerichts?

:wink2
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#2

07.11.2013, 18:54

In meinem Beritt steht die Bankverbindung immer dabei.
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#3

07.11.2013, 18:55

Schau mal auf andere Schreiben, z.B. einfache Übersendungsschreiben. Da steht meistens eine Bankverbindung irgendwo ganz klein gedruckt.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#4

07.11.2013, 21:19

Die Bankverbindung (meistens nicht des Gerichts, sondern der Landes(ober)kasse) findet sich normalerweise in den Fußzeilen der Schreiben des Gerichts.
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#5

08.11.2013, 08:07

Ja, das kenne ich auch, dass manchmal keine Bankverbindung auffindbar ist. Wie du schon sagst, einfach anrufen und nachfragen, die beißen nicht. :wink:
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#6

08.11.2013, 12:04

Kenne ich auch. Was mich aber an der Sache immer stört, wenn die die Kontoverbindung nicht mitteilen, ist, dass ich immer nicht weiß, geht die Kostenrechnung direkt an den Mandanten oder an uns? ... das nervt! Also immer und immer wieder anrufen :)
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#7

08.11.2013, 12:38

Auf Beschlüssen, Urteilen usw. steht in der Regel niemals eine Bankverbindung, wohl aber auf den Anschreiben, mit denen diese Sachen übersandt werden. :wink:
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#8

08.11.2013, 13:19

ich sag nur LG Ingolstadt und LG Stuttgart - da steht nix drauf - weder auf Verfügungen, Beschlüssen noch auf simplen Anschreiben. Zwischenzeitlich weiß man ja, welche Landeskasse zuständig ist, aber grundsätzlich nervt es schon a weng. Kann ja nich so schwer sein, diese blöde Bankverbindung da in ihre Briefköpfe reinzubasteln (Fußzeile what ever). :pfeif
Ciao Kasi

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#9

08.11.2013, 14:22

Der Schnelligkeit halber finde ich es auch sinnvoll, wenn man gleich bei dem Übersendungsschreibens des Beschlusses o.ä. das Kassenzeichen und die Kontoverbindung angibt. Sehe da irgendwie keine größere Problematik... Die Rechnung kommt ja sowie so im Nachhinein :)
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#10

08.11.2013, 17:56

online hat geschrieben:Die Bankverbindung (meistens nicht des Gerichts, sondern der Landes(ober)kasse) findet sich normalerweise in den Fußzeilen der Schreiben des Gerichts.
Hier auch. Dass Bankverbindungen in gerichtlichen Entscheidungen nichts zu suchen haben, versteht sich wohl von selbst. Aber in Anschreiben oder spätestens in Rechnungen und Zahlungsaufforderungen ist diese Angabe immer dabei, auch bei uns in aller Regel in Fußzeilen. Alles andere ist übertriebener Sparfimmel oder Organisationsversagen.
~ Grüßle ~
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