Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Baffi
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#1
14.08.2013, 12:21
Hallo an alle Anwesenden
ich schreib gerade an einem Antrag auf Übertragung des teilweisen Sorgerechts.
Lieg ich da richtig, dass ich 0,5 Gerichtskosten (Kindschaftssachen) einzahlen muss oder sind dass auch 2,0.
Ich hoffe die Familienrechtler wissen da Bescheid.
LG von Baffi
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elise98de
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#2
14.08.2013, 12:22
Also wir zahlen nie GK in Kindschaftssachen ein. Haben allerdings auch oftmals VKH-Mandate.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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Baffi
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#3
14.08.2013, 12:31
Hm, ich tendiere so zu KV 1310 mit 0,5 ... weiß noch jemand was dazu??