Seite 1 von 2

Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 29.07.2013, 15:05
von Luisa123456
Hallo, die Gegenseite (2 Beklagte) hat Berufung einaml gegen das Teil- und einmal gegen das Schlußurteil eingelegt. Die Verfahren wurden sodann vom OLG verbunden. Nun habe ich 2 Gerichtskostenrechnungen vorliegen. Einmal wird entsprechend dem Beschluß gequotelt und Vorschuß des Beklagten auf Mandanten verrechnet, einmal wird entsprechend gequotelt und der Mandant hat die Rechnung bezahlt. Immer aus dem Streitwert insgesamt. Das kann schon mal gar nicht gehen!!

Meine Frage nun: Aus welchem Wert werden die Gebühren berechnet. Jeweils aus der jeweiligen Beschwer oder nachdem ja verbunden wurde, aus dem zusammengerechneten Wert?

Zudem wurde im Termin die Klage gegen den Beklagten zu 2) zurückgenommen und die Berufung des Beklagten zu 1) zurückgenommen. Meines Erachtens würden sich die Gerichtskosten dann auf eine 2,0 Gebühr reduzieren. In Ansatz gebracht wurde jedoch 4 Gebühren.

Danke für Eure Hilfe

Re: Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 30.07.2013, 10:47
von Anahid
Bis zur Verbindung kannst Du getrennt abrechnen. Nach der Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Fließt der Streitwert aus dem Teilurteil irgendwie in den Streitwert des Schlussurteils ein? Letztendlich kannst Du ja nicht höhere Gebühren verdienen, als wenn von Anfang an über den gesamten Rechtsstreit ein einziges Urteil gesprochen worden wäre. Ich hoffe, Du verstehst, was ich ausdrücken will. Bin etwas kompliziert heute :oops:

Re: Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 30.07.2013, 18:37
von Luisa123456
Hallo Anahid, mir gehts nur um die Gerichtskosten.

Re: Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 31.07.2013, 08:48
von Anahid
Wann ist denn die Verbindung erfolgt? Nachdem in beiden Verfahren die Berufungsbegründung dem Gericht vorlag? Ich hab leider keinen GKG-Kommentar, aber ich gehe davon aus, dass in dem Fall dasselbe wie für Rechtsanwaltsgebühren gilt: bis zur Verbindung getrennte Berechnung. Dann würde das heißen, dass zum Zeitpunkt der Verbindung in beiden Verfahren gem. Nr. 1222 GKG jeweils 2,0 Gerichtskostengebühren entstanden sind und dann wäre die Abrechnung mit 4,0 korrekt.

Re: Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 06.08.2013, 08:42
von Luisa123456
Hallo Anahid, entschuldige die verspätete Beantwortung. Bin im Urlaubsvorbereitungsstress in der Arbeit:

Die Berufungsbegründungen lagen jeweils vor. Jedoch war der Streitwert nicht immer der gleiche. So dass ansich schon 4 Gebühren evtl. angefallen sind, aber jedoch aus unterschiedlichen Streitwerten, meine ich zumindest.

Viele Grüße

Re: Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 06.08.2013, 08:47
von Anahid
Wenn die Streitwerte unterschiedlich waren, dann geb ich Dir Recht, dann sind zwar 4 Gebühren entstanden, aber aus verschiedenen Streitwerten.

Re: Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 06.08.2013, 09:45
von Luisa123456
Also ingesamt 4 Gebühren für beide Verfahren, in jedem 2 oder?

Re: Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 06.08.2013, 12:18
von Anahid
Ja, in jedem 2.

Re: Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 06.08.2013, 13:00
von Luisa123456
Ok, danke :)

Re: Gerichtskosten II. Instanz nach Verbindung

Verfasst: 09.09.2013, 21:58
von Luisa123456
Hallo, meine Beschwerde ging durch, es wurden jeweils 2 Gerichtsgebühren berücksichtigt.