Verrechnung Gerichtskostenüberschuss bei Obsiegen
Verfasst: 29.07.2013, 09:51
Wir haben eine knifflige Kostenfestsetzungssache, die sich schon seit Monaten hinzieht.
Familiensache/Zugewinn, beide Parteien ohne PKH.
Mandant obsiegt zu 68 %.
Gerichtskosten insgesamt betragen: 6348,25
Anteil des Mandanten (32 %): 2031,44 €
abzüglich gezahlter: 2.664,00 €
Überschuss: 632,56 €
Dieser Überschuss soll nun nicht an Mdt. erstattet werden, sondern auf die Kostenschuld der Gegnerin.
Ist das korrekt?
Wird dieser Betrag dann gegen Gegn. im KfA festgesetzt?
Familiensache/Zugewinn, beide Parteien ohne PKH.
Mandant obsiegt zu 68 %.
Gerichtskosten insgesamt betragen: 6348,25
Anteil des Mandanten (32 %): 2031,44 €
abzüglich gezahlter: 2.664,00 €
Überschuss: 632,56 €
Dieser Überschuss soll nun nicht an Mdt. erstattet werden, sondern auf die Kostenschuld der Gegnerin.
Ist das korrekt?
Wird dieser Betrag dann gegen Gegn. im KfA festgesetzt?