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Verrechnung Gerichtskostenüberschuss bei Obsiegen

Verfasst: 29.07.2013, 09:51
von Magdalene
Wir haben eine knifflige Kostenfestsetzungssache, die sich schon seit Monaten hinzieht.
Familiensache/Zugewinn, beide Parteien ohne PKH.
Mandant obsiegt zu 68 %.
Gerichtskosten insgesamt betragen: 6348,25
Anteil des Mandanten (32 %): 2031,44 €
abzüglich gezahlter: 2.664,00 €
Überschuss: 632,56 €

Dieser Überschuss soll nun nicht an Mdt. erstattet werden, sondern auf die Kostenschuld der Gegnerin.
Ist das korrekt?
Wird dieser Betrag dann gegen Gegn. im KfA festgesetzt?

Re: Verrechnung Gerichtskostenüberschuss bei Obsiegen

Verfasst: 29.07.2013, 12:24
von Anahid
Wenn Du einen KFA gestellt hast, wird auch der Betrag mit berücksichtigt, ja.

Re: Verrechnung Gerichtskostenüberschuss bei Obsiegen

Verfasst: 29.07.2013, 17:03
von 13
Das Ganze nennt sich dann Kostenausgleichung und bei dem Gerichtskostenüberschuss sollte (sinngemäß) die folgende Erläuterung stehen:
Dieser wurde gem. §§ 22, 29 GKG n.F. auf die Kostenschuld der Gegenseite verrechnet, die diesen Betrag zu erstatten hat.