Einzahlung von Gerichtskosten beim Finanzgericht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Sine
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 25.09.2006, 12:47

#1

01.06.2007, 09:22

Hallo Ihr lieben!

Haben noch nie eine Klage beim Finanzgericht eingereicht. Heute nun das erste Mal. Nun meine Frage, muss ich ort Gerichtskosten wie bei einer zivilrechtlichen Klage mit einzahlen oder wie läuft das dort. Und wenn ja, in welcher Höhe.

Hier ist noch unser Antrag:

den Bescheid der Beklagten vom 05.08.2006 aufzuheben sowie die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin für das Kind Christian Range Kindergeld ab März 2006 bis vorerst August 2007 zu gewähren.

Brauche dringend Hilfe.

Viele Grüße

Sine :lol:
StineP

#2

01.06.2007, 09:51

Das Finanzgericht schickt dir nach Klageinreichung Kostennote zu.

Allgemein richtet sich der GW nach de, GKG.

Zum Streitwert findest du hier: http://www.fg-baden-wuerttemberg.de/ser ... rt-ABC.pdf

unter "Kindergeld" alle Informationen zur Berechnung
Sine
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 25.09.2006, 12:47

#3

01.06.2007, 10:29

:thx

Sine
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