Kosten für Aktenversendung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Isis90
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#1

14.05.2013, 16:47

Hallo erst mal, hab da mal ne Frage und auch schon dazu gesucht und leider nichts gefunden, was mir meine Frage so richtig beantwortet...

Wir haben bei heute eine Akte vom Gericht zur Einsicht bekommen und als ich dann alles so weit fertig gemacht hab mit Überweisung der Pauschale und allem ist mir aufgefallen, dass über 20€ für die Aktenversendung gefordert werden. :shock: Bei uns wusste auch erst mal keiner was das sollte und auf Nachfrage beim Gericht bekam ich von der zuständigen Rechtspflegerin nur die lapidare Antwort: "Ja das ist jetzt teurer und da die Akte nicht direkt bei mir war fallen für das holen aus einem anderen Zimmer auch extra Kosten an."

Äh, ist das jetzt immer so? Sind die 12€ Aktenversendungspauschale jetzt Geschichte? Und ab wann (Antragseingang) gilt das denn?

Ich meine, dass die wenn wir Akteneinsicht beantragen die Akten nicht immer bei sich im Raum haben, noch extra was draufhauen dürfen, dass nervt mich am meißten an. Wie bitte schön soll das denn nachvollzogen werden, ob das wirklich so war :?: (nicht das ich das allgemein bezweifle, aber trotzdem...). Und auch wenn wir das Geld im Endeffekt von Mandanten oder RSV oder wem auch immer zurück bekommen, ne Erklärung für die höheren Kosten wäre schon mal schön...

Puh, hoffe war jetzt nicht zu viel nebensächliche Info... :thx schon mal für alle Antworten
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Refa-Azubi-2011
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#2

14.05.2013, 16:54

Das habe ich ja noch nie gehört. Bei uns kostets immernoch 12 €. Und die letzten Akteneinsicht dürfte erst einige Tage her sein.

Find es ehrlich auch ein wenig unverschämt, Geld dafür verlangen, dass die Akte aus einem anderen Zimmer geholt werden musste.

Die Pauschale für die Aktenversendung ist doch auch geregelt. KV 9003. Die Pauschale beträgt 12 €.

Wenn jemand eine gute Begründung dafür hat, warum die Pauschale jetzt 20 € beträgt, dann mal her damit!
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#3

14.05.2013, 16:58

Also an 9003 KV-GKG hat sich bis eben noch nix geändert, soweit ich weiß.
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#4

14.05.2013, 16:59

Ich hab davon auch noch nichts gehört. Ich würde 12,00 € anweisen und das auf dem Aktenrückgabeschreiben auch erwähnen: "...werden gem. KV 9003 12,00 € Aktenversendungspauschale angewiesen." Mal sehen, was passiert.
Grüße - sansibar
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Liesel
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#5

14.05.2013, 17:15

Isis90 hat geschrieben: ... auf Nachfrage beim Gericht bekam ich von der zuständigen Rechtspflegerin nur die lapidare Antwort: "Ja das ist jetzt teurer und da die Akte nicht direkt bei mir war fallen für das holen aus einem anderen Zimmer auch extra Kosten an."
:shock:

Kilometerpauschale oder was? :pfeif :mrgreen:
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#6

14.05.2013, 17:24

Liesel hat geschrieben:
Isis90 hat geschrieben: ... auf Nachfrage beim Gericht bekam ich von der zuständigen Rechtspflegerin nur die lapidare Antwort: "Ja das ist jetzt teurer und da die Akte nicht direkt bei mir war fallen für das holen aus einem anderen Zimmer auch extra Kosten an."
:shock:

Kilometerpauschale oder was? :pfeif :mrgreen:
Oder ein verspäteter Aprilscherz :mrgreen:

Habt ihr die Akte per Gerichtsfach oder per Post bekommen und dann evtl. per Nachnahme?
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#7

14.05.2013, 17:27

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#8

14.05.2013, 17:40

Sonnenkind hat geschrieben:Verpflegungspauschale für den langen Weg! :mrgreen:
:lolaway
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Isis90
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#9

15.05.2013, 09:23

Haben die Akte ganz normal per Post bekommen...

Wie gesagt, hab auch echt keine Ahnung warum die so teuer war, die Rechtspflegerin hat mir ja auch nicht wirklich weiter helfen können...

Kann die genaue Grundlage jetzt gerade auch nicht wiedergeben, da ich gerade in der Berufsschule sitze und erst Dienstag wieder auf Arbeit bin, sage aber meiner Kollegin schon mal wegen den 12€ bescheid und das sie den Zettel mit den Kosten noch nicht in die Buchhaltung weiterreicht. Vielleicht führen die dann mal genauer aus, warum die mehr wollen :mrgreen:

Übrigens haben wir hier im Gespräch in der Klasse festgestellt, dass schon ein paar so ne teure Akte hatten, aber meißt nur eine. Also mal schauen, sollte ich was neues erfahren, stelle ich rein.
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#10

15.05.2013, 10:11

Wir haben vor ungefähr zwei Jahren mal eine Akteneinsicht gehabt, für die wir insgesamt auch 20,00 € bezahlt haben. Aber das war auch ein etwas besonderer Fall:

Das Gericht, bei dem wir Einsicht beantragt hatten, war nicht "unser" Gericht, sondern saß am anderen Ende Deutschlands. Von dort wurde die Akte dann nicht zu uns geschickt, sondern zu unserem Gericht und wir haben sie dann von da bekommen. Für die Zusendung der Akte von dem entfernten Gericht an unser Gericht mussten wir damals 8,00 € bezahlen und für die normale Einsicht über unser Gericht noch mal 12,00 €.

Worauf die 8,00 € für die Aktenversendung von Gericht zu Gericht beruhten, weiß ich nicht mehr. Aber vielleicht ist das ja die Vorschrift, auf die sich die Rechtspflegerin in deinem Fall berufen will. Es wäre immerhin eine Erklärung. (Wobei ich es echt schräg finde, wenn für das Holen aus einem anderen Zimmer eine Gebühr anfallen soll)
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