Gerichtskosten in Familiensachen

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Moli
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#1

27.03.2013, 09:15

Guten Morgen zusammen,

ich weiß nicht, ob ich irgendetwas verpasst habe.

Wir haben in 3 verschiedenen Familiensachen, in denen es keine Entscheidung gegeben hat, ledigich 25 % der Gerichtskosten in Rechnung gestellt bekommen. Es steht zwar auf der Rechnung: Streitwert ...., 50/100 = Der Betrag ist dann allerdings nicht eine halbe GK-Gebühr vom Betrag her sondern eine viertel Gebühr. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt oder sich die OJK verrechnet hat?

Wir haben heute so einen Posteingang zum dritten Mal und sind völlig ratlos.
LG Moli
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#2

28.03.2013, 14:08

Ich bin bei sowas ja bekanntlich ein Fan von "Anrufen und Fragen" :wink:
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#3

28.03.2013, 14:11

Vllt muss der Gegner die andere Hälfte tragen. Das wär ja nicht so unüblich in Familiensachen.
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#4

28.03.2013, 14:45

Sorry, habe bereits die Lösung.
LG Moli
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#5

28.03.2013, 15:10

verrätst du uns die auch? :wink2
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#6

28.03.2013, 15:30

Oh, sorry. Wenn keine Entscheidung ergeht, reduziert sich die 2,0-Gebühr auf eine 0,5-Gebühr. Davon trug jeder die Hälfte, also schon so wie ich mitteilte (immer ausgehend von 1 Gebühr) nur noch 25 %. Steht im FAM-GKG
LG Moli
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