Hallo Zusammen!
Hier mal folgender Sachverhalt:
Innerhalb eines Berufungsverfahrens haben wir einen Vergleich geschlossen, die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Die Gegenseite hat GK-Vorschuss für die I. Instanz gezahlt, wir für die II. Instanz.
Wie sieht jetzt der KFA aus? Ich hätte jetzt die Ausgleichung gem. § 92 ZPO beantragt und gesagt..... Antragsteller hat GK-Vorschuss in Höhe von x Euro gezahlt. Ansonsten wie gehabt.... vollstr. Ausfertigung des Beschlusses, Verzinsung ab Antragseingang in Höhe von .... etc.
Meine Chefin meint, das kann so nicht reichen. Leider habe ich bisher nirgends ein Muster finden können.
Hatte jemand diesen Fall schon einmal? Freue mich über jede Anregung.
Viele Grüße, Jabo
Kann mir jemand helfen ???
- Curry
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Du machst einen Kostenausgleichungsantrag gem. § 106 ZPO und schreibst dort nur rein, dass die GK ausgeglichen werden sollen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- 13
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Weshalb so kompliziert:
Wir beantragen die Ausgleichung sämtlicher Gerichtskosten nebst 5 %-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit Antragstellung.
Das reicht.
Edit:
Hach, Expertin Nancy war wieder eine Minute schneller...
Shit: Falsche Zahl getroffen und schon berichtigt!
Wir beantragen die Ausgleichung sämtlicher Gerichtskosten nebst 5 %-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit Antragstellung.
Das reicht.
Edit:
Hach, Expertin Nancy war wieder eine Minute schneller...
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Zuletzt geändert von 13 am 24.05.2007, 11:47, insgesamt 2-mal geändert.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Curry
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4%???
Außerdem muss es doch heißen 5% über dem Basiszinssatz.
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Curry
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Immer mach´ mich fertig!
Ich sag´s ja: Expertin. Ich hatte die Kurzform gewählt und mich dabei auch noch vertippt.
Dafür bekommst du eine "1" von mir...
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