Gerichtskosten bei Einigung nicht anhängiger Ansprüche

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

16.05.2007, 10:09

Hallo Ihr Lieben,

ich brauch mal wieder Eure Hilfe. Ich muss eine Kostenaufstellung für unseren Mandanten machen. Mein chef vertritt ihn in Hamburg in einem Verfahren mit einem Gegenstandswert von € 25.000,00. Im Termin hat er auch noch über Ansprüche verhandelt (Gegenstandswert von € 130.000,00), die in einem Verfahren in München anhängig sind. Nun soll eine Einigung in Hamburg über alles gefunden werden. Meine Frage ist nun, wie es mit den Gerichtskosten aussieht. Erhöhen sie sich auf einen Gegenstandswert von € 155.000,00?

für eine schnelle Anwort mit Gesetzesgrundlage wäre ich dankbar.

Viele Grüße aus Hamburg
Katrin
StineP

#2

16.05.2007, 10:13

Also ich würde sagen: ja, 155.000 €

Guckst du nämlich in § 39 I GKG
Gast

#3

16.05.2007, 10:17

Danke für Deine schnelle Antwort. Ich habe mir das auch schon gedacht, aber irgendwie war ich mir unsicher.
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Curry
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#4

16.05.2007, 10:29

Ich würde da teilweise zustimmen.

Ich denke nämlich, dass dann aber nicht die 1,0 Gebühr aus 155.000 € genommen wird, sondern eine 1,0 Gebühr aus 25.000 € (KV 1211 GKG) und eine 0,25 Gebühr aus 130.000 € (KV 1900 GKG).

100%ig sicher bin ich mir aber nicht.
Curry

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StineP

#5

16.05.2007, 10:31

1211 GKG ist aber Beendigung des Verfahrens. Kann doch hier gar nicht sein, da hier Ansprüche hinzu kommen, verstehste?
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Curry
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#6

16.05.2007, 10:37

So wie sich das für mich anhört, soll das Verfahren in Hamburg mit einem Vergleich abgeschlossen werden, wo dann auch die Ansprüche von 130.000 € aus München mit verglichen werden. Also sind es in Hamburg nicht rechtshängige Ansprüche. Also entsteht meiner Meinung nach in Hamburg einmal eine Gebühr 1211 GKG und einmal eine 1900 GKG.
In München wäre das Verfahren dann erledigt.
Curry

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Gast

#7

16.05.2007, 10:52

Hallo,

ich danke Euch. Danke Dir Nancy für die konkreten Nummer des GKG. Ich denke, dass sie genau auf meinen Fall zutreffen. Ihr habt mir beide sehr geholfen und ich kann meinen Chef mit Grundlagen überzeugen. Er ist nämlich davon ausgegangen, dass die Gerichtskosten lediglich auf den Gegenstandswert von € 25.000,00 anzusetzen sind. Das fand ich nun wirklich etwas zu gering.

Viele Grüße aus Hamburg
Katrin
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