Kostenrisiko für den Fall der Nichtzulassug der Berufung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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maus19
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#1

02.01.2013, 15:29

Hallo,

kurz zum Sachverhalt:

Klage beim VG erhoben: GK 3,0 oder?

Gegen das Urteil: Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt! Über den Antrag hat das OVG aber noch nicht entschieden!!! Nun meine Frage, ich muss das Kostenrisiko der Mandantschaft für den Fall der Nichtzulassung der Berufung mitteilen; welche Gebühr nehme ich für diesen Fall??? Ich stehe auf dem Schlauch......

Hilfe!!!!
gkutes

#2

02.01.2013, 16:07

hier fallen die Gebühren des Teil 3 Abschnitt 2 VV an
maus19
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#3

02.01.2013, 17:55

Ich hatte mich gerade glaub ich falsch ausgedrückt... :oops:

Ich meinte welche Gerichtsgebühr wird fällig? Die müsste sich doch reduzieren oder nicht, in dem Fall explitzit bei der Nichtzulassung der Berufung?
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