Gerichtskosten Berufungsverfahren nicht eingezahlt
Verfasst: 16.11.2012, 10:53
Hallo,
ich hoffe, hier kann mir jemand helfen...
Was erstinstanzlich passiert, wenn die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden, wissen wir ja alle, aber wie sieht das in der Berufung aus?
Wir haben Berufung eingelegt, wollen die auch durchführen. Begründet ist sie aus. Derzeit läuft die Frist zur Berufungserwiderung für die Gegenseite.
Jetzt hat mein Chef mit dem Mandanten telefoniert und dabei erfahren, dass der die Kostenrechnung für die Berufung bekommen, aber bisher nicht bezahlt hat. Angefallen sind die Kosten natürlich und müssten also auch bezahlt werden, aber was, wenn der die nicht bezahlt? Wird das Verfahren dann ruhend gestelt, oder so?
Bisher ist das ja anscheinend nicht geschehen, sonst hätte die Gegenseite ja keine Frist zur Berufungserwiderung erhalten...
Schon mal vielen Dank
Pippilotta
ich hoffe, hier kann mir jemand helfen...
Was erstinstanzlich passiert, wenn die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden, wissen wir ja alle, aber wie sieht das in der Berufung aus?
Wir haben Berufung eingelegt, wollen die auch durchführen. Begründet ist sie aus. Derzeit läuft die Frist zur Berufungserwiderung für die Gegenseite.
Jetzt hat mein Chef mit dem Mandanten telefoniert und dabei erfahren, dass der die Kostenrechnung für die Berufung bekommen, aber bisher nicht bezahlt hat. Angefallen sind die Kosten natürlich und müssten also auch bezahlt werden, aber was, wenn der die nicht bezahlt? Wird das Verfahren dann ruhend gestelt, oder so?
Bisher ist das ja anscheinend nicht geschehen, sonst hätte die Gegenseite ja keine Frist zur Berufungserwiderung erhalten...
Schon mal vielen Dank
Pippilotta