Gerichtskosten Berufungsverfahren nicht eingezahlt

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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pippilotta1512
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#1

16.11.2012, 10:53

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand helfen...

Was erstinstanzlich passiert, wenn die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden, wissen wir ja alle, aber wie sieht das in der Berufung aus?

Wir haben Berufung eingelegt, wollen die auch durchführen. Begründet ist sie aus. Derzeit läuft die Frist zur Berufungserwiderung für die Gegenseite.

Jetzt hat mein Chef mit dem Mandanten telefoniert und dabei erfahren, dass der die Kostenrechnung für die Berufung bekommen, aber bisher nicht bezahlt hat. Angefallen sind die Kosten natürlich und müssten also auch bezahlt werden, aber was, wenn der die nicht bezahlt? Wird das Verfahren dann ruhend gestelt, oder so?

Bisher ist das ja anscheinend nicht geschehen, sonst hätte die Gegenseite ja keine Frist zur Berufungserwiderung erhalten...

Schon mal vielen Dank

Pippilotta
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misspinky1984
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#2

16.11.2012, 17:42

Also die Gerichtskosten werden mit der Einreichung der Rechtsmittelschrift fällig; § 6 Abs. 1 GKG. Gemäß § 12 Abs. 1 GKG soll das Gericht keine gerichtliche Maßnahme vornehmen; dies gilt auch für die rechtsmittelinstanz; eine Vorauszahlungspflicht besteht nicht.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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pippilotta1512
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#3

17.11.2012, 21:23

Mhm ja, das hab ich auch gefunden, aber hätten die dann Berufung und Berufungsbegründung nicht eigentlich gar nicht an den Gegner zustellen sollen? Jetzt läuft ja schon die Berufungserwiderungsfrist. Das hat uns dann doch etwas verwirrt...
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sunshine24
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#4

18.11.2012, 12:35

Es heißt nur, dass die Gerichtskosten mit Einreichung der Berufung fällig werden (§ 6 GKG), es gibt aber keine Vorauszahlungspflicht in der Berufungsinstanz (§ 12 GKG). Von daher stellt das Gericht die Berufung + Begründung gleich an den Gegner zu und stellt dann die Kostenrechnung an die Partei, die Berufung eingelegt hat.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Maverick_
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#5

15.12.2022, 10:47

Zugang der Berufungskostenrechnung nach eigener Erklärung oder Zeugen, wenn Berufungskläger im EU-Ausland mit üblicherweise extrem langer Postlaufzeit?

Rechtsfolgen bei zu später Zahlung (neben €5 Mahngebühr) auf den Bestand der Berufung des Berufungsklägers?

Gelten bestimmte Fristen?

Rechtsfolge bei Nichtzahlung für die Berufung des Berufungsklägers?
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