Einzahlung Gerichtskosten Klage auf Auskunft ...

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Baffi
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#1

05.10.2012, 14:26

Hallo Ihr Lieben,

ich hab zum Freitag Feierabend noch eine Frage zum Thema Gerichtskosten.

Wenn ich eine Stufenklage auf Auskunft und Zahlung von Zugewinn einreiche, wieviele Gerichtskosten muss ich dann einzahlen?

LG Baffi
Kikki-Fee
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#2

05.10.2012, 14:51

Ich kenne es so:

Der Streitwert ist der erwartete Betrag, also das, was der Kläger als Anspruch zu haben meint.

Da bei einer Stufenklage auch der Leistungsantrag mit zugestellt wird, ist auch der gesamte im Vorfeld angesetzte Betrag als Streitwert zu nehmen und - anders als bei einer reinen Auskunftsklage - nicht nur ein Teil davon. Das ändert sich auch nicht, wenn die Leistungsstufe nach erfolgter Auskunft nicht mehr weiter verfolgt wird.

Bei uns werden deshalb die Gerichtsgebühren nach dem Wert dessen eingezahlt, wovon der Mandant ausgeht, dass es für ihn rausspringen muss. (Und als Chef mal die Einzahlung vergessen hatte, wurde auch genau dies vom Gericht angefordert.)
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