Streitwertberechnung?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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caro1213
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#1

21.09.2012, 11:22

Hallo alle zusammen.
Ich habe bislang immer nur mal mitgelesen, nun habe ich selbst mal eine dringende Frage zu folgendem Sachverhalt.

Unsere Mdt. wurde verklagt wg. Mietrückständen, aus Mietminderung. Im Verfahren haben die Kl. die Klage immer mal wieder um weitere Minderungsbeträge erweitert. Zugleich haben die Kl. im Verfahren mehrmals Verrechnung von Guthaben unserer Mdt. aus BKA vorgenommen und dies auch in ihren Schriftsätzen so erklärt. Zudem haben unsere Mdt. während des Verfahrens 2x volle Mietzahlung geleistet, die Ggs. hatte dies jedoch nicht beachtet und den "Minderungsbetrag" jeweils mit geltend gemacht. Auf unseren Einwand wurde dies jedes Mal durch die Kl. bestätigt und korrigiert.
Gleiches gilt für eine durch unsere Mandantschaft wirklich versehentlich versäumte und dann erst im Folgemonat zu spät gezahlte Miete, welche die Kl. 2 Wochen nach Fälligkeit in die Klageweiterung mit aufgenommen haben.

Leider hat unsere Mdt. verloren und nun die Kosten zu tragen. In der Streitwertfestsetzung hat das Gericht einfach alle jemals durch die Kl. geltend gemachten Beträge zusammenaddiert und festgesetzt.

Nun meine Frage - ist das richtig so????

1) Was ist mit den zuviel - also falsch - geltend gemachten Beträgen für die Monate in denen keine Minderung erfolgt ist?
2) Was ist mit der versäumten Mietzahlung - zählt diese tatsächlich dazu? Oder könnte man einwenden, dass diese vorschnell in die Klageerweiterung lediglich zur Gebührenerhöhung aufgenommen wurde, da unsere Mdt. in den ganzen Jahren ihre Miete - ausgenommen der Minderung - immer ordentlich gezahlt haben?
3) Und wie verhält es sich mit den verrechneten Teilzahlungen?
Mir ist klar, dass eine einmal zu einem SW entstandene Gebühr sich auch nach TZ nicht ermäßigt, ABER: bsp. geltend gemacht wurden zunächst 100 EUR Rückstand - bis zur Verrechnung - Rückstand erhöht auf 1000,00 EUR, dann Verrechnung Guthaben 400 EUR -> Restfordg. 600 EUR; Verf. läuft weiter Klageerweiterung um 500 EUR und kurz danach Verrechnung Guthaben 300 EUR; dann wieder Erweiterung 500 EUR und kurz danach Verrechnung Guthaben 300 EUR.
Wie berechnet sich nun der SW richtig? Werden hier einfach die geltend gemachten Erweiterungsbeträge ohne Berücksichtigung der TZ zu einem SW zusammengerechnet - also SW 2000 EUR? oder zählt hier der höchste SW für die VG vor der jeweiligen TZ? also SW 1.300 EUR???

Ich hoffe, es ist irgendwie verständlich und jemand kann mir helfen. Ich bin diesmal wirklich hilflos! :?
caro1213
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#2

24.09.2012, 09:57

Hat hier wirklich keiner einen Rat für mich??????????
Ist mein SV zu verworren oder zu einfach?

Ich bin wirklich für jede Hilfe dankbar! Ich soll eine mögliche SW-Beschwerde prüfen und bin mir total unsicher :-/
rosa

#3

24.09.2012, 13:28

m.e. ist das richtig. Alles was mit der Klage und weiteren Klageerweiterungen geltend gemacht wurde, wird addiert, egal, ob es "falsch" war oder sich später vermindert oder verrechnet etc pp
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#4

24.09.2012, 16:48

:zustimm,guck mal ins GKG: Der Streitwert errechnet sich aus allen geltend gemachten Beträgen.
Grüße - sansibar
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Olli1983
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#5

11.01.2013, 11:22

Hallo zusammen.

Die Überschrift des Threads ist so schön allgemein, da packe ich mal meine Frage mit rein.

Es geht um einen verwaltungsrechtlichen Widerspruch gegen zwei (Erstattungs-)Bescheide bezüglich eingereichter Anträge. Die Mandantschaft erhielt vorher bereits einen Vorschuss ausgezahlt, da die Behörde es nicht schaffte, die monatlichen Anträge zu bearbeiten.
Der Erstattungsbetrag in den Bescheiden sind richtig, jedoch verrechnet die Behörde den Vorschuss, obwohl sie über ältere Anträge noch nicht entschieden hat. Unser Widerspruch richtet sich gegen diese Tatsache. Wir sagen, die Verrechnung hätte vorrangig mit älteren Anträgen erfolgen müssen.

Ich habe nun leider keine Idee zum Gegenstandswert. (Auffangwert?)

Hat jemand eine Idee?
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Olli1983
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#6

11.01.2013, 13:28

:pfeif


keine Ideen/Vorschläge??
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#7

12.02.2013, 12:02

Zu der Verwaltungssache habe ich wirklich keinen Plan, aber zu der Ausgangssache.
Das Thema ist zwar durch Zeitablauf gegessen, aber trotzdem:
Da war ein Richter schlicht zu faul, die wirklich nicht ganz einfache Streitwertfestsetzung zu machen.

Das, was Caro1213 will, erlebe ich umgekehrt ständig bei Verkehrsunfallsachen:
Klage über 5.000, Teilzahlung 2.000 = Wert ab da 3.000. Dann Klageerhöhung um 500 = Wert ab da 3.500. Ist fast dasselbe in grün.
Ich kämpfe seit Jahren für einen Maximalstreitwert 5.500, krieg ich nicht durch, immer nur 5.000.
Mir ist bis heute unklar, warum nicht alle im Verfahren rechtshängigen Ansprüche (man zähle sie gedanklich mal auf) addiert den Streitwert ergeben, vor allem müssen die 2.000 in meinem Beispiel ja auch bei der Kostenentscheidung berücksichtigt werden.
Tip am Rande: Wenn ich merke, dass eine Unfallakte durch nachgeschobene Ansprüche und die bei Versicherungen so beliebten Teilzahlungen im Wert kompliziert wird, mache ich mir im Rechner eine Tabelle, die ich laufend weiterführe. Ich merke dann sofort, wenn in der späteren Streitwertfestsetzung ein Fehler ist oder die Kostenentscheidung nicht passt, außerdem erleichtert es Cheffe im Termin, den richtigen Antrag zu stellen.
Ich scheue mich auch nicht davor, die Tabelle in einen Schriftsatz einzufügen.
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