Geld von Landeskasse bei Vergleich?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
aculita
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#1

08.07.2012, 16:52

Hallo!

Ich wollte am Sonntag eigentlich nicht an Arbeit denken - aber irgendwie geistert es immer noch in meinem Schädel rum:

Widerspruch gegen MB - streitiges Verfahren.
Wir schließen Vergleich mit gegenseitiger Kostenaufhebung und jetzt bekomme ich von der Landeskasse Geld überwiesen.
Wieso? Gilt der Vergleich wie ein Anerkenntnis mit Reduzierung der GK?

Irgendwie ist mir das gerade zu hoch! :oops:
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#2

08.07.2012, 17:04

Japp, die Gerichtskosten ermäßigen sich auf ne 1,0 gem. Nr. 1211 Nr. 3 KV GKG.

KfA auch nur über die hälftigen GK aus der 1,0, die muss ja die GS tragen.
aculita
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#3

08.07.2012, 17:08

:patsch

Danke fürs Runterschubsen vom Schlauch!

An die hälftigen GK hätte ich jetzt gar nicht mehr gedacht! :thx
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#4

08.07.2012, 17:13

Eigentlich musst Du nur beantragen, die GK festsetzen zu lassen, die Quotelung unter Berücksichtigung der Ermäßigung macht ja eigentlich das Gericht. Allerdings hatten wir in letzter Zeit mit Probleme mit der Festsetzung von GK (erst keine, dann die vollen Gebühren). Von daher würde ich den Antrag gleich entsprechend formulieren, macht es dem Rpfl. auch leichter :wink:
Jupp03/11

#5

08.07.2012, 17:17

Was soll an so einen Antrag denn kompliziert sein? Natürlich Verzinsung nicht vergessen.
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#6

08.07.2012, 17:24

:blumen
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#7

08.07.2012, 17:33

An dem Antrag ist nix kompliziert. Wir haben jedoch schon mehrfach falsche KfB´s bekommen, weil die Gerichtskosten in falscher Höhe oder nicht berücksichtigt wurden. Wir stellen unsere KfA`s eigentlich immer in der Form, dass wir unsere Gebühren auflisten (normale Kostenrechnung) und anschließend noch beantragen, alle gezahlten Gerichtskosten hinzu zu setzen, Verzinsung ab Antragstellung und Übersendung vollstreckbare Ausfertigung.

Ich bin jetzt dazu übergegangen, bei dem einen Gericht die Festsetzung der GK unter Angabe der exakten Höhe zu beantragen. Ich hab einfach keine Lust auf Verzögerungen und unnötige Korrespondenz.
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#8

08.07.2012, 17:35

einfachIch hat geschrieben: Ich bin jetzt dazu übergegangen, bei dem einen Gericht die Festsetzung der GK unter Angabe der exakten Höhe zu beantragen.
Ich hatte schon ein paar Mal von einem Gericht die Ansage bekommen, ich solle doch bitte genau den Betrag reinschreiben, den ich an GK haben will - er wäre sonst zu ungenau...
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#9

08.07.2012, 17:36

Da hätte das Gericht eine passende Antwort erhalten.
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#10

08.07.2012, 17:45

aculita hat geschrieben:
einfachIch hat geschrieben: Ich bin jetzt dazu übergegangen, bei dem einen Gericht die Festsetzung der GK unter Angabe der exakten Höhe zu beantragen.
Ich hatte schon ein paar Mal von einem Gericht die Ansage bekommen, ich solle doch bitte genau den Betrag reinschreiben, den ich an GK haben will - er wäre sonst zu ungenau...
Das ist eigentlich Sache des Rechtspflegers. Allerdings tun mir manche schon leid, die ersticken in Arbeit. Und als Pbv. weiß man ja meist sehr gut, wer was gezahlt und zu bekommen hat - da kann man es ja auch entsprechend angeben.
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