§ 30 II 1 GKG ???

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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JLKL
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#1

12.06.2012, 10:13

Hallo zusammen!!

Ich habe folgendes "Problem":
Wir haben in einem Personenstandsverfahren um Gegenstandswertfestsetzung gebeten, um einen VKH-Vorschuss abrechnen zu können. Zur Antwort haben wir jetzt folgendes bekommen vom Gericht:
"in obigem Verfahren ist vom Wert des § 30 II 1 GKG auszugehen."

Ähhhhh, hääääääääää??? Meine Chefin hat sich das ganz einfach gemacht und einfach draufgeschrieben: "dann jetzt VKH-Vorschuss abrechnen". Ah ja, is klar.... Also ich hab mal danach gesucht, aber im § 30 GKG gibts noch nicht mal Absätze. Da gibt es gerade mal einen. Oder ich bin einfach blind... :roll:

:thx schonmal für Eure Hilfe!

:wink1
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Sonea

#2

12.06.2012, 10:15

Versuch es mal in der KostO.
Da hat sich das Gericht verlaufen. :)
JLKL
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#3

12.06.2012, 10:20

Oh ne oder??? Das ist doch jetzt nicht wahr! Was für *piiiiiep* da beim AG!!! :motz
Danke Dir für Deine Hilfe! :D
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Sonea

#4

12.06.2012, 10:22

Bitte sehr *Hobelspäne beiseitefegt* Kann ja mal passieren. ;)
JLKL
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#5

12.06.2012, 11:37

Eben Sonea, MAL! :wink: :mrgreen: :lol: :lol: :lol:
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