Einigung und Anerkenntnis

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

23.04.2007, 16:40

Kann mir mal jemand bestätigen, ob bei einer Einigung 1,0 GK und bei einem Anerkenntnis 3,0 GK anfallen, oder lieg ich falsch.

Danke für eure Hilfe.
Christiane
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Curry
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#2

23.04.2007, 16:43

Da liegst du richtig!

edit: Sorry, verlesen. Bei einem Anerkenntnis fallen auch 1,0 GK an!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#3

23.04.2007, 16:48

Super, vielen Dank für Deine Antwort.
Gast

#4

23.04.2007, 16:49

Ach was. Ich dachte bei Anerkenntnis muss man dann die vollen Gerichtskosten tragen. Hast Du ne Quelle für mich?
StineP

#5

23.04.2007, 16:52

1211 Nr. 2 GKG.......
Gast

#6

23.04.2007, 16:52

Vergiss es - steht natürlich im GKG - vor Aufregung einfach übersehen. Danke trotzdem...
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13
NORTHERN DINO
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#7

23.04.2007, 17:32

Das AU kosten in der Tat 1 Gebühr.
3 Gebühren fallen an bei VU und Urteil nach § 495a ZPO.
~ Grüßle ~
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Pepsi
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#8

23.04.2007, 18:54

jep, Anerkenntnis ist billiger als VU (nur mal so)
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