Beendigung eines erstinstanzlichen Verfahrens durch Beschluß
Verfasst: 04.07.2005, 15:13
Hilfe, ich brauche Hilfe ...
vielleicht kann mir jemand die folgende Frage beantworten:
Wieviele Gebühren fallen an, wenn ein erstinstanzliches Verfahren durch Beschluss beendet wird (beide Parteien erklären die Erledigung)?
Ist das vielleicht genauso geregelt wie beim Vergleich in der 1. Instanz? Also so, dass nur eine Gerichtsgebühr anfällt?
Bitte helft mir weiter.
im voraus.
Katja
vielleicht kann mir jemand die folgende Frage beantworten:
Wieviele Gebühren fallen an, wenn ein erstinstanzliches Verfahren durch Beschluss beendet wird (beide Parteien erklären die Erledigung)?
Ist das vielleicht genauso geregelt wie beim Vergleich in der 1. Instanz? Also so, dass nur eine Gerichtsgebühr anfällt?
Bitte helft mir weiter.
im voraus.
Katja