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GK bei höherem SW im Vergleich

Verfasst: 22.03.2012, 20:19
von Marilyn82
Hallo zusammen,

wir haben Klage eingereicht über 21.000 €. Einen Termin gabe es nicht, aber jetzt wurde seitens des Gerichts ein Vergleich angeboten, der SW beträgt jetzt jedenfalls 101.000 €. Bei Klageeinreichung wurden die GK bereits bezahlt für den SW 21.000 €. Bekommen wir im Nachhinein jetzt eine neue Abrechnung, weil der Streitwert sich erhöht hat? Wir bekommen natürlich bei Abschluss des Vergleichs 2 Gebühren wieder (theoretisch), aber nach dem neuen SW sind die GK ja viel höher... Ich weiß nicht, wo ich genau dazu was finden soll!? Vielleicht hat jemand einen Rat für mich? Wäre ganz lieb!!!

Danke schonmal und liebe Grüße und allen einen schönen Abend :-) Mary

Re: GK bei höherem SW im Vergleich

Verfasst: 23.03.2012, 07:45
von suzette
Das Gericht berechnet eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 1211 KV GKG auf die 21.000 € und eine 0,25 Gebühr gemäß Nr. 1900 KV GKG auf den "Mehrwert" von 80.000 €.

Ein Abgleich analog § 15 Abs. 3 RVG (max. 1,0 Gebühr auf 101.000 €) wird wohl nicht durchgeführt, jedenfalls habe ich das noch in keiner GK-Abrechnung gesehen.

Re: GK bei höherem SW im Vergleich

Verfasst: 23.03.2012, 08:34
von Marilyn82
Hey suuuper!!! Danke, das ist es! Wieder was gelernt :huepf

Re: GK bei höherem SW im Vergleich

Verfasst: 26.05.2012, 10:57
von el mirasol
die Antwort kommt zwar ein wenig spät, habe aber den Beitrag von suzette erst jetzt gesehen und widerspreche dem. § 36 III GKG sagt eindeutig, dass auch hier ein Abgleich erfolgt. In deinem Fall musst du halt prüfen, ob eine 1,0 Geb. aus allem die Summe der 1,0 Geb. + der 0,25 Geb. für nicht rechtshängig übersteigt oder nicht. Je nach dem kannst du der GK-RE auch widersprechen.