Nr. 9000 GKG

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
gkutes

#11

18.04.2007, 15:30

naja, du kannst sie ja auch per Fax schicken. Musst dann nur 50 cent pro Seite Zahlen :haue
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#12

18.04.2007, 15:37

Achso ist das gemeint...

Ich muss gestehen, ich habe das so verstanden, dass man eben per FAx nur das Original und nicht die zwei Abschriften schicken soll, sondern diese eben per Post!

mmmhhh....

Also das heißt dass dann für jedes Fax GEbühren anfallen, so versteht ihr das???

@nancy:
so war das früher immer, dass wir jeder Frist hinterhertelefonieren mussten, zumindest wenn es eine Notfrist war ;-)
Wäre dann wohl die billigere Lösung?!
gkutes

#13

18.04.2007, 15:48

häh? Schickt ihr bei Fristablauf den Schriftsatz immer doppelt und dreifach per Fax??? Dann wäre es ja kein Wunder, dass das Gericht dafür Geld haben will...
Würde mich mal interessieren, wie ihr das alle so macht.
Günstiger wäre das telefonieren allemal-wenn man überlegt, dass man für 10 Seiten ja dann gleich 5 eus zahlen müsst.
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#14

18.04.2007, 16:09

Nein, ich schicke die Schriftsätze nur einmal, aber ich dachte, weil vielleicht so viele andere es machen...??? Unserer Azubine passiert es auch immer wieder mal :lol:

Ich habe auch das Schreiben vom LG Stuttgart bekommen und habe dieses so verstanden, da eben so viele alles doppelt und dreifach schicken ;-)
gkutes

#15

18.04.2007, 16:15

also könnt es eventuell auch sein, dass man dann nur zahlt, wenn man die Ausfertigungen mit faxt. Das ist mir gar nicht in den Sinn gekommen weil ich immer nur einmal faxe. Wäre aber logischer.
Nun ja-es wird wohl aufs ausprobieren und abwarten hinauslaufen.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#16

18.04.2007, 16:19

@gkutes
Wieso bekommst du eigentlich solch ein Hinweisblatt vom LG Stuttgart, wenn euer Sitz in München ist? Ich hab so ein Hinweisblatt nicht bekommen???
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#17

18.04.2007, 16:20

Gilt das dann nur fürs LG Stuttgart oder für alle Gerichte? Hab sowas auch noch nie bekommen
Antworten