Nr. 9000 GKG

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
gkutes

#1

18.04.2007, 10:20

ich stoße hier gerade auf die mit der 2. Justizmodernisierung geänderte Nr. 9000 des GKG in dem es heißt
"[...] wenn per Telefax übermittelte Mehrfertigungen von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden: 0,5 € für die ersten 50 Seiten, für jede weitere 0,15"

sind "Mehrfertigungen" dann auch die Schriftsätze, die ich vorab per Telefax am Tag des Fristablaufes faxe???

ute
Gast

#2

18.04.2007, 10:57

Ich denke, dass ist so gemeint:

Wenn der RA nur per Telefax ein Schriftsatz mit Anlagen z.B. an das Gericht übermittelt, muss das Gericht Mehrfertigungen herstellen, damit diese an die Gegenseite zugestellt werden können und dafür fallen die Kosten an???

Hab mir darüber noch nie Gedanken gemacht.....

L.G. Schlaubi
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#3

18.04.2007, 11:10

Das machen die doch aber gar nicht, oder? Warten die nicht immer ab, bis das Original da ist?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#4

18.04.2007, 11:12

Vielleicht wissen die noch gar nichts von der Änderung??????????????????

Ich denke auch, dass immer auf das Original gewartet wird, aber wenn es eilig ist oder ausdrücklich drauf steht "nur per Telefax"????
gkutes

#5

18.04.2007, 11:32

also ich habe heute ein Hinweisblatt vom LG Stuttgart bekommen. Sonst wär das auch an mir vorbeigegangen.
Ich schätze mal, das die Änderung noch nicht so lang her ist
Das mit den Mehrfertigungen irritiert mich etwas. Im Grunde ist ja vorab per Telefax auch eine Mehrfertigung, die das Gericht ausdruckt. Die haben ja dann ein Original und ein Fax.
Eventuell soll ja der Papierverbrauch bei den Gerichten eingedämmt werden?
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#6

18.04.2007, 12:13

ja soll er, vor allem weil manche Anwälte ALLES vorab per Fax schicken, auch Sachen die noch keinen FA haben..
gkutes

#7

18.04.2007, 12:35

na das wird ja dann teuer für uns :)
hier werden die Fristen grundsätzlich erst am Tag des Ablaufes erledigt... :pcwink
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#8

18.04.2007, 14:05

ja dagegen sagt ja keiner was, aber Sachen die erst in einer Woche ablaufen oder die gar keine Frist haben, vorab per Fax zu schicken, das meine ich ist unnötig
gkutes

#9

18.04.2007, 14:43

aber so speziell ist die Nr. 9000 ja gar nicht... es geht doch um Mehrfertigungen. Hier wird das Gericht dann sicher keinen Unterschied machen ob und wann nun eine Frist ist. Fax ist Fax.

Im Grunde war ja meine Frage, ob das vorab-per-Fax eine Mehrfertigung ist, die gezahlt werden muss.
Naja-wenn dann einmal die erste Rechnung ins Haus flattern, wissen wir mehr.
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#10

18.04.2007, 14:46

Die Gerichte können doch wohl nicht im Ernst wollen, dass ich meine Fristen per Post schicke und bei jeder Frist noch mal hinterher telefoniere, ob das auch wirklich angekommen ist.
Curry

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