Huhu,
weiß jemand zufällig, ob eine (Gerichts-)Gebühr zu zahlen ist, wenn ein Titel umgeschrieben werden soll?
Hintergrund: Der Titel lautet auf eine Inkassofirma als Antragsteller, der für eine Fa. XY eine RG geltend gemacht hat. Den Titel bekommt die Fa. bald wieder, kann aber (logischerweise) erst daraus vollstrecken, wenn er umgeschrieben ist. Im Titel steht bei der Hauptforderung auch "RG der Fa. XY".
Lieben Dank an alle Mitleser und -innen
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Von mir wurden damals 15,00 € vom Gericht angefordert, hier ging es aber um einen KFB. Frag mal beim Mahngericht nach, ob die das auch so machen, vor allem welche Unterlagen beizufügen sind bei dieser Umschreibung.
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War das wirklich eine Umschreibung oder die Erstellung einer 2. vollstr. Ausfertigung?
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Was die Unterlagen angeht, sowohl als auch. Allerdings hast du bei den GK mal wieder recht. Da bin ich jetzt doch glatt durcheinander gekommen. Aber Unterlagen wurden jedes Mal von mir verlangt.
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