Welches Rechtsmittel? Gibt es noch eins?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Naturini
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#1

20.02.2012, 17:37

Hallo,

ich habe hier eine Sache aus 2008 wo wir wegen Morgengabe geklagt hatten. Die Gegenseite ging sodann in Berufung und jetzt ist das Berufungsurteil vom OLG bei uns eingegangen. Da wir sowas noch nicht hatten kann ich hier jetzt noch ein Rechtsmittel einlegen und wenn ja welches bzw. wo kann ich das nachlesen. Müsste ja altes FamR sein oder?
beauty80

#2

21.02.2012, 09:28

ich glaube nicht....welches Rechtsmittel sollte das sein?
also wenn es doch eines gibt, dann steh ich grad gewaltig auf dem Schlauch
Naturini
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#3

21.02.2012, 10:22

Ich weiß halt nicht, ob es hier noch eine Revision gibt oder so??
beauty80

#4

21.02.2012, 12:55

:shock:
m.E. gibt es gegen das OLG kein Rechtsmittel....bin mir ziemlich sicher
Hast du denn am Urteil eine Rechtsmittelbelehrung?
beauty80

#5

21.02.2012, 13:04

hab grad nochmal nachgeschaut....du könntest höchtstens einen Antrag auf Zulassung der Revision stellen....es sei denn das Berufungsgericht hat in seinem Urteil die Revision zugelassen
was steht denn in deinem Urteil?
Naturini
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#6

22.02.2012, 11:20

Ne in meinem Urteil steht gar nichts wegen einem Rechtsmittel. Weder, dass es keins mehr gibt bzw. auch nicht, welches man noch einlegen könnte.
Zaubermaus007
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#7

22.02.2012, 11:31

Evtl. Rechtsbeschwerde...?!
beauty80

#8

22.02.2012, 11:41

also wenn nix drin steht dann bleibt nur der Antrag auf Zulassung der Revision.... :huepf
Lori79
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#9

20.06.2023, 16:38

Hallo Zusammen,
stehe gerade aufn Schlauch auch noch bei der Hitze.
Folgender Sachverhalt: Klage beim Landgericht Gegner.
Wir haben Berufung beim OLG eingelegt.
Die Berufung wurde durch Beschluss zurückgewiesen.
Mein Chef möchte dass wir Revision einlegen und hat zu mir gesagt, ich soll Revisionsrubrum machen :
1. überschrift: Antrag auf Zulassung der Revision .
Rubrum
Antrag: Beschwerde gegen den BEschluss mit dem Antrag die Revision zuzulassen.

Dass alles muss ich doch beim Bundesgerichtshof machen oder ?
In dem Beschluss steht nicht dass die Revision zugelassen ist oder nicht.
Muss ich hier eigentlich nicht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen?
Ich weiß nicht weiter :_(
Danke Euch
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