GerichtsK- Trotz Eröffnung Insoverf. u. Forderungsfestellung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Hanna_73
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#1

02.02.2012, 12:58

Hallo ihr lieben,

folgende Problematik:

Wir haben für die Mdt. Klage eingereicht. Keinen GK-Vorschuss eingezahlt, so dass die Mandantin eine Aufforderung zur Zahlung der GK erhielt (ca. 1.680 €).

Zwischenzeitlich wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und wir haben die Forderung zur Inso-Tabelle angemeldet. Die Forderung wurde voll festgestellt.

Jetzt kriegen wir eine Rechnung der Gerichtskasse, wonach unsere Mdtin. Gerichtskosten zahlen soll von 556,00 € . Dabei steht: Verfahrensgebühr, Beendigung des Verfahrens bei Nichtzahlung des Vorschusses, § 12 GKG, § 32 Abs. 4 KostVfg).

Muss unsere Mandantin das zahlen? Wenn ja wieso? Das Insoverfahren ist ja erst nach Erhebung unserer Klage eröffnet worden, damit hatte sich ja quasi die Einzahlung der GK erledigt.
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wifey
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#2

02.02.2012, 13:06

Hanna_73 hat geschrieben:
Jetzt kriegen wir eine Rechnung der Gerichtskasse, wonach unsere Mdtin. Gerichtskosten zahlen soll von 556,00 € . Dabei steht: Verfahrensgebühr, Beendigung des Verfahrens bei Nichtzahlung des Vorschusses, § 12 GKG, § 32 Abs. 4 KostVfg).

Muss unsere Mandantin das zahlen? Wenn ja wieso? Das Insoverfahren ist ja erst nach Erhebung unserer Klage eröffnet worden, damit hatte sich ja quasi die Einzahlung der GK erledigt.
Warum sollte sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Klage erledigt haben? Und woher sollte das Gericht dann die Info haben?
Viele Grüße

ich
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Hanna_73
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#3

02.02.2012, 13:10

Ja hätten wir vorher gewusst, dass das InsoVerf. eröffnet wird, hätten wir nicht eingereicht.

Letztlich ist die Klage nur anhängig und nicht rechtshängig, es ist ja noch nix zugestellt worden. Wenn ich mich recht erinnere, lief das Insoverf. auch beim demselben Gericht.

Wenn meine Chefin jetzt für erledigt erklären würde und sich der Gegner anschließt, müsste er doch die Kosten tragen. Wären dann die GK trotzdem entstanden und könnte man die festsetzen lassen?

Der Rechtsstreit war ja durch das Insolvenzverfharen unterbrochen. Ich weiss nicht ob das dem Gericht mitgeteilt wurde oder nicht.
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wifey
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#4

02.02.2012, 13:20

Nein, das wird den Prozessgerichten nicht vom Insolvenzgericht mitgeteilt. Woher soll das Insolvenzgericht auch wissen, dass es irgendwo beim AG/LG/ArbG nen Prozess gibt (oder bei welchem Gericht auch immer). Da müssen sich schon die Parteien drum kümmern und dem Gericht mitteilen, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Viele Grüße

ich
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Kanzleihund
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#5

02.02.2012, 14:05

Der Gegner kann gar nichts mehr selbst (§ 80 InsO) und der Insolvenzverwalter wird sich hüten, der Erledigung zuzustimmen.

Ich würde mich mal ganz nett an den Insolvenzverwalter wenden und diesen bitten, der Klagerücknahme zuzustimmen. Dafür stellt ihr keine Kostenanträge. Dann ist das Desaster nicht mehr ganz so groß.
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Hanna_73
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#6

02.02.2012, 14:16

Hm...ok ich werde das so mal weitergeben, wobei es sich mir immer noch nicht erschließt, wofür denn die GK noch bezahlt werden sollen?
Dass der Gegner nix mehr kann, ist mir klar. Da ist das dann jetzt der InsoVW für zuständig.

Es ist doch beim LG quasi nix passiert ausser dass die die Klage in ihr Register eingetragen haben und nen AZ vergeben haben.

Wenn der InsoVW der Klagerücknahme zustimmt, müssen die 556 € ja trotzdem bezahlt werden oder? Müsste bzw. könnte man die dann auch noch nachträglich zur Insolvenztabelle anmelden?
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jojo
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#7

02.02.2012, 14:29

Tja, das Einreichen einer Klage kostet nun mal :pfeif

Und mal so, btw: Die AGs informieren alle in Frage kommenden Gerichte, dat steht in der MIZI. Ob dat dann tatsächlich abgeglichen wird, weiß ich nicht. Die Akten werden dann mit Kopie des Eröffnungsbeschlusses vorgelegt und nach § 240 ZPO unterbrochen.
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Hanna_73
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#8

02.02.2012, 15:24

jojo hat geschrieben:Tja, das Einreichen einer Klage kostet nun mal :pfeif

Und mal so, btw: Die AGs informieren alle in Frage kommenden Gerichte, dat steht in der MIZI. Ob dat dann tatsächlich abgeglichen wird, weiß ich nicht. Die Akten werden dann mit Kopie des Eröffnungsbeschlusses vorgelegt und nach § 240 ZPO unterbrochen.

Ja klagen kostet.. ich ahnte es. Ob zugestellt oder nicht.

Ok wenn der Rechtsstreit unterbrochen war ist das ja ok. Was ist denn mit dem Rechtsstreit jetzt? Die Klage ist nur anhängig, nicht rechtshängig und die Forderung wurde zur Tabelle anerkannt. Geht dann der Rechtsstreit quasi weiter? Ich fürchte der Mdt muss die GK bezahlen und wir die Klage zurücknehmen. Oder würde es was bringen auf die Inso hinzuweisen?

Wie auch immer, ich werde meine Infos so weiterleiten. Thänks @ all und danke jojo für die informative Auskunft über die kosten einer Klage ;)
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Kanzleihund
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#9

02.02.2012, 15:41

Aber die Gerichtskosten ermäßigen sich, wenn Du die Klage zurücknimmst.

Das Ganze macht schon Sinn, die Klage bleibt anhängig und kann, wenn der Verwalter die Forderung bestreitet, als Feststellungsklage weiter geführt werden.
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jojo
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#10

03.02.2012, 08:36

Na, wenn da aber nix passiert, werden nach 6 Monaten die Kosten fällig.
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