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Gegenstandswert titelergänzende Feststellungsklage

Verfasst: 23.01.2012, 09:29
von mrsgoalkeeper
:wink1
Ich hab zum ersten Mal eine titelergänzende Feststellungsklage auf dem Tisch und stocke leicht beim Gegenstandswert.

Ich habe schon gefunden, dass ich einen Abschlag von 20 % vornehmen muss. Ich nehme also 80 % von .....? Nur der Hauptforderung oder aller im VB titulierten Ansprüche (also inkl. Kosten etc.)?

Re: Gegenstandswert titelergänzende Feststellungsklage

Verfasst: 24.01.2012, 09:07
von mrsgoalkeeper
:schieb

Re: Gegenstandswert titelergänzende Feststellungsklage

Verfasst: 13.09.2017, 17:16
von Chayenné
Und? Ich hoffe du konntest es die letzten 5 Jahre herausfinden, ich frage mich nämlich gerade das selbe :lol:
Vielleicht erbarmt sich ja jetzt auch mal ein Anderer diese Frage zu beantworten? Soll nämlich einen KfA fertig machen, aber weiß nicht genau welchen Gegenstandswert ich verwenden muss.

Re: Gegenstandswert titelergänzende Feststellungsklage

Verfasst: 13.09.2017, 18:00
von Adora Belle
Wenn es um einen KFA geht, würde ich immer Wertfestsetzung beantragen. Was nützt es Dir, selbst irgendeinen Wert zugrundezulegen, der dann vom Gegner moniert wird.

Üblicherweise nimmt man bei der Feststellung 80% des Haupt(Zahlungs-)anspruchs, ohne Kosten, Zinsen etc.

Re: Gegenstandswert titelergänzende Feststellungsklage

Verfasst: 15.09.2017, 09:59
von Chayenné
Vielen Dank für die Antwort (: