einstweilige Verfügung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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#1

02.11.2011, 10:50

Hallo zusammen,
ich brauche nochmal ganz dringend Eure Hilfe.

Ich habe eine einstweilige Verfügung, die auch erlassen wurde. Jetzt habe ich ja nach § 929 ZPO Zeit, diese innerhalb von einer Woche zuzustellen. Was ist aber, wenn ich diese Frist nicht einhalten kann???

Danke im Voraus :-)
Viele Grüße
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Liesel
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#2

02.11.2011, 10:55

Würdest Du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen? :wink:
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#3

02.11.2011, 10:59

Mach ich :-) Sorry...

Kannst Du mir evtl. trotzdem bitte helfen :-) ?
naduh

#4

02.11.2011, 11:15

Dann gibt es nur noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, denke ich. Notfristen können ja nicht verlängert werden.
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#5

02.11.2011, 11:18

dann seh ich das also richtig, dass ich die Verfügung innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erlassung zustellen lassen muss oder?

Danke Naduh
gkutes

#6

02.11.2011, 11:23

bitte JETZT das Profil ergänzen, sonst bekommst du keine Antworten mehr!

die Verfügung ist futsch, wenn du die nicht zugestellt bekommst.
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#7

02.11.2011, 11:28

Hab's ergänzt hoffe das ist okay so :-)

Danke
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lucy1510
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#8

02.11.2011, 11:59

Wieso kannst Du denn die Frist nicht einhalten?
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#9

02.11.2011, 12:03

weil das noch auf dem Postweg ist. Das Gericht hat hat mir am Tel. mitgeteilt, dass es bei denen am 27.10.2011 rausgegangen ist. Hm...
naduh

#10

02.11.2011, 12:25

Aber eine Frist beginnt doch erst ab Zustellung.
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