Hallo zusammen,
ich brauche nochmal ganz dringend Eure Hilfe.
Ich habe eine einstweilige Verfügung, die auch erlassen wurde. Jetzt habe ich ja nach § 929 ZPO Zeit, diese innerhalb von einer Woche zuzustellen. Was ist aber, wenn ich diese Frist nicht einhalten kann???
Danke im Voraus
Viele Grüße
einstweilige Verfügung
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- Liesel
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Würdest Du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen?
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Mach ich Sorry...
Kannst Du mir evtl. trotzdem bitte helfen ?
Kannst Du mir evtl. trotzdem bitte helfen ?
Dann gibt es nur noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, denke ich. Notfristen können ja nicht verlängert werden.
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dann seh ich das also richtig, dass ich die Verfügung innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erlassung zustellen lassen muss oder?
Danke Naduh
Danke Naduh
bitte JETZT das Profil ergänzen, sonst bekommst du keine Antworten mehr!
die Verfügung ist futsch, wenn du die nicht zugestellt bekommst.
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Hab's ergänzt hoffe das ist okay so
Danke
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Wieso kannst Du denn die Frist nicht einhalten?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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weil das noch auf dem Postweg ist. Das Gericht hat hat mir am Tel. mitgeteilt, dass es bei denen am 27.10.2011 rausgegangen ist. Hm...