wieviel GK, wenn scheidung nicht durchgeführt wird

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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pidellal
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#1

12.10.2011, 11:19

Die Erben unseres Mandanten möchten jetzt wissen, welche GK entstanden sind bzw. erstattet werden, nachdem die Scheidung nicht durchgeführt wurde, weil der Antragsteller nach ANtragstellung aber noch vor einem etwaigen Gerichtstermin (es gab noch gar keine Ladung) verstorben ist.

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Adora Belle
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#2

12.10.2011, 11:32

Hast Du schon mal ins FamGKG geguckt? Ich noch nicht - das müßte ich tun, um Deine Frage zu beantworten. :oops: Oder Du halt. :wink:
Zaubermaus007
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#3

12.10.2011, 11:54

Ich hab das gerade noch so im Kopf :mrgreen: : Rücknahme 0,5 Gebühren Nr. 1111 KV
pidellal
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#4

12.10.2011, 12:16

:thx
War mir nicht sicher, ob es wirklich eine "Rücknahme" ist. Aber jetzt wo ich drüber nachdenke ...

:thx
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