Liebe Community,
beim Mahnverfahren fällt eine 0,5 GK an, die durch Lastschrift von unserem Kanzleikonto eingezogen worden ist.
Im Falle des Widerspruchs ist die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt. Schuldner hat den Widerspruch zu spät eingelegt. Vollstreckungsbescheid ist ergangen.
Mittlerweile sind wir soweit, dass ein Urteil ergangen ist. Beklagter trägt die Kosten.
KfB ist ohne GK erlassen.
Werden die restlichen GK auch durch Lastschrift eingezogen (was ich mir nicht vorstellen kann) oder erhält man eine GK-Rechnung?
Der Akte entnehme ich, Mitteilung, dass KG für Mahnverfahren eingezogen worden sind, der Schuldner verspätet Widerspruch eingelegt hat und wir den Mahnbescheid begründet haben.
Hatte überlegt ob ich einfach bei Gericht anrufe, ist nur peinlich wenn wirklich bezahlt worden sind. Oder vielleicht wurden die GK vom Gericht vergessen??
Vielen Dank
meJuly
GK Mahnverfahren => streitiges Verfahren
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde auch beim Gericht nachfragen. Die ersten Gerichtskosten für den Mahnbescheid sind ja im Vollstreckungsbescheid schon mit festgesetzt, wenn als das Urteil ergangen ist, dass dieser Aufrecht erhalten bleibt, werden diese natürlich im KfB nicht nochmals festgesetzt.
Aber Dir geht es ja um die weiteren Gerichtskosten fürs Klageverfahren richtig ? Da würde ich auf jeden Fall nochmals beim Gericht anfragen.
Immer gut in solchen Dingen, wenn man im Kostenfestsetzungsanstrag den Satz dazuschreibt "zzgl. evtl. weiterer Gerichtskosten. "
Aber Dir geht es ja um die weiteren Gerichtskosten fürs Klageverfahren richtig ? Da würde ich auf jeden Fall nochmals beim Gericht anfragen.
Immer gut in solchen Dingen, wenn man im Kostenfestsetzungsanstrag den Satz dazuschreibt "zzgl. evtl. weiterer Gerichtskosten. "
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das ist gut, wenn ich mal keine Lust habe, was gleich am Telefon zu beantworten muss ich in Zukunft auch erst in den Keller
Nein will natürlich nichts unterstellen.
Aber immerhin noch gemerkt.
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