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Welcher Wert bei Streitwerterhöhung maßgeben?

Verfasst: 28.09.2011, 09:17
von JeNnYReFa07
Hallo,

folgendes Problem mit der Berechnung der Gerichts-Gebühr:

Wir haben ein anhängiges Verfahren über 3.000,00 €. Hier wurden mit der Klage die Gerichtskosten über 267,00 € eingezahlt.

Nun erfolgte durch uns Klageerhöhung um 2.000,00 €. Also gesamter Streitwert 5.000,00 €. Jetzt haben wir die Gerichtskostenrechnung
bekommen, wo eine Gebühr von 3,0 über 2.000,00 € angesetzt wird. Demnach 219,00 €.

Also insgesamte Gerichtskosten von 486,00 €. Bei einer 3,0 Gebühr über Streitwert 5.000,00 € belaufen sich die Gerichtskosten auf 363,00 €.

Was ist nun richtig und maßgebend für die Berechnung? Ich denke doch nach § 39 Abs. 1 GKG der zusammengerechnete Wert? Andererseits weiß doch
eine Landesjustizkasse was sie abrechnet, oder?

Re: Welcher Wert bei Streitwerterhöhung maßgeben?

Verfasst: 28.09.2011, 09:23
von sansibar
Ich bin auch deiner Meinung mit der Zusammenrechnung, ich würde die Justizkasse anrufen, da passieren ja auch mal Fehler.

Re: Welcher Wert bei Streitwerterhöhung maßgeben?

Verfasst: 28.09.2011, 11:32
von GossipGirl
Der Streitwert ist definitiv 5000 € und da hat sich die Kasse einfach vertan...

Re: Welcher Wert bei Streitwerterhöhung maßgeben?

Verfasst: 28.09.2011, 14:45
von JeNnYReFa07
Habe mit dem Gericht telefoniert und da liegt tatsächlich ein Fehler vor. Natürlich wird die Gebühr aus dem addierten Wert berechnet.