Welcher Wert bei Streitwerterhöhung maßgeben?
Verfasst: 28.09.2011, 09:17
Hallo,
folgendes Problem mit der Berechnung der Gerichts-Gebühr:
Wir haben ein anhängiges Verfahren über 3.000,00 €. Hier wurden mit der Klage die Gerichtskosten über 267,00 € eingezahlt.
Nun erfolgte durch uns Klageerhöhung um 2.000,00 €. Also gesamter Streitwert 5.000,00 €. Jetzt haben wir die Gerichtskostenrechnung
bekommen, wo eine Gebühr von 3,0 über 2.000,00 € angesetzt wird. Demnach 219,00 €.
Also insgesamte Gerichtskosten von 486,00 €. Bei einer 3,0 Gebühr über Streitwert 5.000,00 € belaufen sich die Gerichtskosten auf 363,00 €.
Was ist nun richtig und maßgebend für die Berechnung? Ich denke doch nach § 39 Abs. 1 GKG der zusammengerechnete Wert? Andererseits weiß doch
eine Landesjustizkasse was sie abrechnet, oder?
folgendes Problem mit der Berechnung der Gerichts-Gebühr:
Wir haben ein anhängiges Verfahren über 3.000,00 €. Hier wurden mit der Klage die Gerichtskosten über 267,00 € eingezahlt.
Nun erfolgte durch uns Klageerhöhung um 2.000,00 €. Also gesamter Streitwert 5.000,00 €. Jetzt haben wir die Gerichtskostenrechnung
bekommen, wo eine Gebühr von 3,0 über 2.000,00 € angesetzt wird. Demnach 219,00 €.
Also insgesamte Gerichtskosten von 486,00 €. Bei einer 3,0 Gebühr über Streitwert 5.000,00 € belaufen sich die Gerichtskosten auf 363,00 €.
Was ist nun richtig und maßgebend für die Berechnung? Ich denke doch nach § 39 Abs. 1 GKG der zusammengerechnete Wert? Andererseits weiß doch
eine Landesjustizkasse was sie abrechnet, oder?