Welcher Wert bei Streitwerterhöhung maßgeben?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
JeNnYReFa07
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 18.01.2009, 12:08
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestelllte
Software: AnNoText

#1

28.09.2011, 09:17

Hallo,

folgendes Problem mit der Berechnung der Gerichts-Gebühr:

Wir haben ein anhängiges Verfahren über 3.000,00 €. Hier wurden mit der Klage die Gerichtskosten über 267,00 € eingezahlt.

Nun erfolgte durch uns Klageerhöhung um 2.000,00 €. Also gesamter Streitwert 5.000,00 €. Jetzt haben wir die Gerichtskostenrechnung
bekommen, wo eine Gebühr von 3,0 über 2.000,00 € angesetzt wird. Demnach 219,00 €.

Also insgesamte Gerichtskosten von 486,00 €. Bei einer 3,0 Gebühr über Streitwert 5.000,00 € belaufen sich die Gerichtskosten auf 363,00 €.

Was ist nun richtig und maßgebend für die Berechnung? Ich denke doch nach § 39 Abs. 1 GKG der zusammengerechnete Wert? Andererseits weiß doch
eine Landesjustizkasse was sie abrechnet, oder?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#2

28.09.2011, 09:23

Ich bin auch deiner Meinung mit der Zusammenrechnung, ich würde die Justizkasse anrufen, da passieren ja auch mal Fehler.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
GossipGirl
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 11.05.2007, 13:11
Wohnort: Schwetzingen

#3

28.09.2011, 11:32

Der Streitwert ist definitiv 5000 € und da hat sich die Kasse einfach vertan...
[color=#FF00BF]"Wer aufgehört hat besser zu werden. hat aufgehört gut zu sein" (Hertmut Eklöh)[/color]
JeNnYReFa07
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 18.01.2009, 12:08
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestelllte
Software: AnNoText

#4

28.09.2011, 14:45

Habe mit dem Gericht telefoniert und da liegt tatsächlich ein Fehler vor. Natürlich wird die Gebühr aus dem addierten Wert berechnet.
Antworten