Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens (?)
Verfasst: 20.09.2011, 10:11
Hallo,
wir machen es seit Jahren so, dass wir in Verfahren vor dem AG oder LG, wenn die Mitteilung kommt, dass das Verfahren ruhend oder terminslos gestellt wird, wir eine Frist von sechs Monaten notieren. In den arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten nicht. Jetzt kann mir aber keiner den Grund hierfür nennen, ist halt so üblich.
Habs über Google probiert, kam aber nicht wirklich viel bei raus, außer dass die Gerichtskosten fällig werden.
Hat hier vielleicht jemand ein bisschen mehr Info für mich und vielleicht einen Paragraphen?
Vielen Dank!
wir machen es seit Jahren so, dass wir in Verfahren vor dem AG oder LG, wenn die Mitteilung kommt, dass das Verfahren ruhend oder terminslos gestellt wird, wir eine Frist von sechs Monaten notieren. In den arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten nicht. Jetzt kann mir aber keiner den Grund hierfür nennen, ist halt so üblich.
Habs über Google probiert, kam aber nicht wirklich viel bei raus, außer dass die Gerichtskosten fällig werden.
Hat hier vielleicht jemand ein bisschen mehr Info für mich und vielleicht einen Paragraphen?
Vielen Dank!